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Thursday, December 31. 2009
Steuerfreiheit von Kinderbetreuungszuschüssen,
Reisekosten von Sportlern und Trainern,
Verlängerung der erhöhten Sätze für Pendlerpauschale (Abgabenänderungsgesetz 2009, BGBl. I Nr. 151/2009) und Kilometergeld (2. Dienstrechts-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 153/2009),
Übergangsregelung 2010 für die Sachbezugsbewertung bei Dienstwohnungen.
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Thursday, December 31. 2009
Die Informationsbroschüre des Justizministeriums enthält wichtige Hinweise für Arbeitgeber als Drittschuldner. Die Vorgangsweise zur Ermittlung des Existenzminimums und des zu überweisenden Betrages werden kurz und schlagwortartig dargestellt, dazu gibt es Beispiele für die Berechnung des Existenzminimums. Im Anhang werden die Existenzminimum-Tabellen 2010 wiedergegeben.
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Wednesday, December 30. 2009
In BGBl. I Nr. 151/2009, ausgegeben am 30. 12. 2009, ist das Abgabenänderungsgesetz 2009, das unter anderem eine Verlängerung des erhöhten Pendlerpauschales vorsieht, kundgemacht worden. Die Pendantregelung der Verlängerung des erhöhten Kilometergeldes (Änderung der Reisegebührenvorschrift durch die 2. Dienstrechts-Novelle 2009) ist in BGBl. I Nr. 153/2009, ebenfalls ausgegeben am 30. 12. 2009, kundgemacht worden.
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Wednesday, December 30. 2009
Der Krankenversicherungsträger kann bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände (Härtefälle) die Erstattung des zu Unrecht bezahlten Betrags in Teilbeträgen (Ratenzahlungen) zulassen, die Rückforderung stunden und auf die Rückforderung verzichten. Im gegenständlichen Fall lag eine bloß geringfügige (ca. 4,2 %) Überschreitung der Zuverdienstgrenze vor. Zu prüfen ist, ob diese Überschreitung unvorhersehbar war. Das Kriterium der Unvorhersehbarkeit wird dann gegeben sein, wenn die Überschreitung der Zuverdienstgrenze trotz Anlegung eines zumutbaren Sorgfaltsmaßstabs nicht erkannt werden konnte. Den Leistungsbezieher trifft eine Überprüfungspflicht hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Einkünfte (OGH 8. 9. 2009, 10 ObS 143/09s).
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Wednesday, December 30. 2009
Im Zuge einer Steueramnestie haben italienische Staatsbürger rund 95 Mrd. Euro an bisher im Ausland versteckten Vermögen (sog. Fluchtgeld) gemeldet. Nach Angaben des italienischen Finanzministeriums wurden rund 98 Prozent der Gelder nach Italien effektiv rückgeführt. Damit fließen durch die Aktion rund fünf Mrd. Euro in die Staatskasse – deutlich mehr als ursprünglich von der Regierung erwartet. Italien hat den Zeitraum für den steuerlichen Schutzschild, den sog. scudo fiscale, nunmehr bis zum 15. April 2010 verlängert. Die Regelung hätte ursprünglich Mitte Dezember 2009 auslaufen sollen. Man verspricht sich davon eine weitere Rückkehr von Kapital in Höhe von 30 Mrd. Euro.
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Wednesday, December 30. 2009
Erwerben zwei miteinander befreundete Steuerpflichtige zum selben Zeitpunkt im selben Stockwerk eines in einer Universitätsstadt gelegenen Gebäudes je eine gleich große und gleichartige Wohnung, um diese dann, jeweils zum selben Mietzins, an das studierende (unterhaltsberechtigte) Kind des anderen zu vermieten und findet sich als einziger Grund für die gewählte Gestaltung ein abgabensparender Effekt durch beiderseitige Lukrierung einer erheblichen Vorsteuer aus dem jeweiligen Wohnungskauf, so liegt eine missbräuchliche Gestaltung im Sinn des § 22 Abs. 1 BAO vor, die zur Folge hat, dass die gewählte Variante einer Vermietung steuerlich unbeachtlich ist (UFS 27. 11. 2009, RV/0354-F/07). In einem Beitrag in der Dezemberausgabe des UFSjournals bespricht Dr. Gerhild Fellner vom UFS Feldkirch diese Entscheidung.
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Wednesday, December 30. 2009
Das BMF hat vor Kurzem den lange erwarteten Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2009, BMF-010222/0217-VI/7/2009, veröffentlicht. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 in der Fassung des Wartungserlasses 2009 sind ab 1. 1. 2010 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2009 oder bei Anträgen gemäß § 299 BAO) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Wie gewohnt, wird PV-Info die für die Personalverrechnung wichtigsten Aussagen übersichtlich für Sie aufbereiten.
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Tuesday, December 29. 2009
Ein Studienwechsel ist für die Gewährung von Familienbeihilfe nicht schädlich, wenn er durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt worden ist (§ 2 Abs. 1 FLAG i. V. m. § 17 Abs. 2 Z 2 Studienförderungsgesetz). Eine Erkrankung kann ein unabwendbares Ereignis darstellen, das ohne Verschulden des Studierenden einen Studienwechsel zwingend herbeiführen kann. Aus der Anzahl von Fehlstunden allein abgeleitete Ausführungen über eine Wiederholbarkeit eines Ausbildungsjahres ersetzen nicht – allenfalls unter Inanspruchnahme der Mitwirkungspflicht des Beschwerdeführers zu treffende – Feststellungen über Art und Schwere der Krankheit und dadurch hervorgerufene Beeinträchtigungen, aufgrund deren die Tochter des Beschwerdeführers allenfalls zu einem Studienwechsel gezwungen gewesen wäre (VwGH 5. 11. 2009, 2009/16/0112).
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Monday, December 28. 2009
Der Handelsvertreter hat bei Beendigung seiner Tätigkeit einen Ausgleichsanspruch für die dem Unternehmen des Geschäftsherrn neu zugeführten Kunden. Dazu muss er dem Unternehmer dazu rechtzeitig (innerhalb eines Jahres ab Vertragsbeendigung) bekanntgeben, dass er diesen Anspruch geltend macht. Die konkrete Höhe des Anspruchs muss nicht angegeben werden. Es ist keine bestimmte Form vorgeschrieben; eine gerichtliche Geltendmachung ist nicht erforderlich (OGH 30. 9. 2009, 9 ObA 91/08k).
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Monday, December 28. 2009
In einer Information vom 23. 12. 2009, BMF-010222/0243-VI/7/2009, hält das BMF unter anderem fest: Ab 1. 1. 2010 unterliegen Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art an freie Dienstnehmer im Sinn des § 4 Abs. 4 ASVG der Kommunalsteuerpflicht. Für die Zuordnung, ob die Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art an freie Dienstnehmer der Kommunalsteuer unterliegen, ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht der Zeitpunkt der Bezahlung maßgeblich. Werden vom freien Dienstnehmer Leistungen im Kalenderjahr 2009 erbracht, die jedoch erst im Kalenderjahr 2010 bezahlt werden, sind diese Gehälter und Vergütungen nicht von der Kommunalsteuerpflicht umfasst. Die Entrichtung der Kommunalsteuer von freien Dienstnehmern an die Gemeinde richtet sich nach dem Geschäftssitz des Unternehmens, das den freien Dienstnehmer beschäftigt. Zudem werden noch Änderungen hinsichtlich der Bemessungsgrundlage (wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer; verpflichtende Übernahme der Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber) durch die Rechtsprechung des VwGH berücksichtigt.
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