|
Thursday, December 17. 2009
In einem kürzlich entschiedenen Fall bestätigte der VwGH im Zusammenhang mit einer Vereinbarungstreuhand zwischen einem Wirtschaftstreuhänder und dessen Sohn die Rechtsansicht des UFS, eine steuerlich wirksame Zurechnung beim Treugeber könne nur dann stattfinden, wenn dieser erkennbar eine derart beherrschende Stellung innehabe, dass er wirtschaftlich, faktisch und rechtlich Träger der mit dem Treugut verbundenen Rechte und Pflichten sei. Die bloße Erklärung, die Rechte an einem Wirtschaftsgut künftig (nur mehr) als Treuhänder für einen anderen ausüben zu wollen, entspricht nicht den Kriterien für die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. In einem Beitrag in der Rubrik „UFS und Höchstgerichte“ in der Dezemberausgabe des UFSjournals analysiert Dr. Romuald Kopf, Landessenatsvorsitzender des UFS Feldkirch, diese Entscheidung.
|
|
Wednesday, December 16. 2009
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer als (Weihnachts-)geschenk sind innerhalb eines nunmehr in § 3 Z 14 EStG geregelten Freibetrages von € 186 jährlich lohnsteuerfrei. Die korrespondierende Beitragsfreiheit ist auch im ASVG gegeben. Warengutscheine und Goldmünzen (bei denen der Goldwert im Vordergrund steht) können nach Rz. 80 LStR auch steuerfrei zugewendet werden (die entgegenstehende Rechtsprechung ist nicht anzuwenden). Für Sachzuwendungen an das Personal wird die Umsatzsteuerpflicht für Entnahmen aus dem umsatzsteuerlichen Unternehmen (§ 3 Abs. 2 UStG) in der Regel nicht zur Anwendung kommen, da der Löwenanteil der Weihnachtsgeschenke in Gutscheinen besteht, mit denen kein Vorsteuerabzug verbunden ist. Weitere Steuertipps, mit denen man noch 2009 Steuern sparen kann, sind in der Steuersparcheckliste 2009 von Prof. Dr. Thomas Keppert in SWK-Heft 34/35/2009 zu finden.
|
|
Wednesday, December 16. 2009
Die Gewerkschaft vida meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für Handelsarbeiter. Geeinigt hat man sich auf eine Erhöhung der KV-Löhne um 1,5 %, mindestens jedoch um 22 Euro, bei kaufmännischer Rundung. Bestehende Überzahlungen bleiben in euromäßiger Höhe aufrecht. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 1. 2010 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
|
|
Tuesday, December 15. 2009
Mag. Karin Kufner wurde kürzlich zur Leiterin der Lohnsteuerabteilung im BMF ernannt. Sie wird damit Nachfolgerin von Mag. Heinrich Treer, der seit 1. 1. 2009 Leiter der Sektion VI ist. SWK-Redaktion und Linde-Verlag gratulieren zur Ernennung zur Abteilungsleiterin sehr herzlich und wünschen viel Erfolg für die neuen Aufgaben.
|
|
Tuesday, December 15. 2009
Die Gewährung von als Studiendarlehen konzeptierten Stipendien, die erst zwischen dem 35. und 45. Lebensjahr unverzinst zurückzuzahlen sind, durch eine Stiftung stellt keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit dar. Ebenso kann die Unterstützung von Studenten im Einklang mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VwGH 14. 9. 1994, 93/13/0203) nicht unter den Begriff der Mildtätigkeit subsumiert werden (UFS 29. 10. 2009, RV/0302-G/06).
|
|
Tuesday, December 15. 2009
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2010 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 223 Euro (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2010, BGBl. II Nr. 435/2009).
|
|
Monday, December 14. 2009
Hat eine österreichische Gesellschaft den Auftrag zur Sanierung eines grenzdurchschnittenen Flusses übernommen, wobei die Sanierungsarbeiten am österreichischen und am deutschen Flussufer vorzunehmen sind, dann wird hierdurch nach Artikel 5 des DBA-Deutschland eine zur Steuerpflicht in Deutschland führende Betriebstätte begründet, wenn die Bauführungsdauer 12 Monate überschreitet. Maßgebend ist hierfür allerdings nicht die Dauer des gesamten Sanierungsvorhabens, sondern die Dauer der auf deutschem Staatsgebiet unternommenen Sanierungsarbeiten. Werden daher die Sanierungsarbeiten am deutschen Ufer beispielsweise innerhalb von 11 Monaten fertiggestellt, wird aber auf österreichischer Seite ein Zeitraum von 15 Monaten benötigt, so wird ungeachtet des Umstandes, dass eine grenzüberschreitend einheitliche Bauausführung vorliegt, auf deutscher Seite keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland begründet und der Gesamtgewinn unterliegt der österreichischen Besteuerung (EAS 3107 vom 25. 11. 2009).
|
|
Monday, December 14. 2009
Die Gewerkschaft ProGe meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen im Bereich Arbeitskräfteüberlassung. Demnach steigen die KV-Löhne ab 1. 1. 2010 um 1,5 %.
|
|
Monday, December 14. 2009
Personengesellschaften, die bisher noch keine Anpassung ihres Firmenwortlauts an die Erfordernisse des UGB vorgenommen haben, können dies bis 31. 12. 2009 noch gebührenfrei vornehmen. Ebenso können eingetragene Einzelunternehmer den durch das UGB eingeführten Rechtsformzusatz „e.U.“ bis 31. 12. 2009 noch gebührenfrei eintragen lassen. § 907 Abs. 4 UGB verpflichtet Personengesellschaften und eingetragene Einzelunternehmer, spätestens bis zum 1. 10. 2010 ihre Firma richtigzustellen. Lediglich offene Gesellschaften, die bisher den Firmenzusatz „OHG“ geführt haben, dürfen diesen ohne zeitliche Beschränkung beibehalten. Neben der Gebührenfreiheit der Anmeldung ist die Anmeldung bis 31. 12. 2009 auch nach § 11 FBG vereinfacht vorzunehmen, d. h., die Anmeldung bedarf keiner Beglaubigung durch einen Notar oder das Gericht. Es genügt ein Schreiben des Einzelunternehmers oder des zur Geschäftsführung befugten Geschäftsführers.
|
|
Monday, December 14. 2009
Der EuGH hat die in Deutschland geltenden Reglementierungen für den Zugang zu juristischen Berufen im Lichte der europarechtlichen Freizügigkeitsregelungen geprüft. Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines Mitgliedstaats darf nach Ansicht der Luxemburger Richter an umfangreiche und vertiefte Kenntnisse des innerstaatlichen Rechts geknüpft werden. Das Gemeinschaftsrecht verlange zwar, dass die Qualifikationen und die Erfahrung eines Bewerbers, der sein juristisches Diplom in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, in vollem Umfang berücksichtigt werden, es gebiete jedoch nicht, das Niveau der verlangten Kenntnisse des innerstaatlichen Rechts für einen solchen Bewerber zu senken. Auch wenn das Gemeinschaftsrecht als solches keine Senkung dieses Niveaus gebiete, hindere es die Mitgliedstaaten nicht daran, die Anforderungen an die verlangte Qualifikation zu lockern. Darüber hinaus dürfe die Möglichkeit einer teilweisen Anerkennung der Kenntnisse und Qualifikationen, die der Bewerber bereits erworben hat, in der Praxis nicht lediglich fiktiv bleiben. Dies scheine in Deutschland auf den ersten Blick nicht der Fall zu sein, was zu überprüfen jedoch Sache des nationalen Gerichts sei, das allein befugt sei, über die Auslegung innerstaatlichen Rechts zu entscheiden ( EuGH 10. 12. 2009, Rs. C-345/08, Pesla).
|
|