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Friday, January 29. 2010
Kommt es zu Leistungsabweichungen, die zu Bauzeitverzögerungen führen und vom Auftraggeber zu vertreten sind oder von ihm angeordnet wurden, stellt sich die Frage, ob der Auftragnehmer auch dann Anspruch auf Verlängerung der Leistungsfrist (und der allenfalls damit verbundenen Mehrkosten) hat, wenn er negative Auswirkungen auf die Gesamtbauzeit durch den Verbrauch von freien Pufferzeiten vermeiden könnte. Oder mit anderen Worten: Hat der Auftraggeber in diesen Fällen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer vor einer allfälligen Bauzeitverlängerung zuerst seine freien Pufferzeiten aufbraucht? In einem Beitrag in der Premierenausgabe von bau aktuell, der im Linde Verlag erscheinenden neuen interdisziplinären Fachzeitschrift für Baurecht, Baubetriebswirtschaft und Baumanagement, widmet sich Mag. Wolfgang Hussian ausführlich dieser Fragestellung.
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Friday, January 29. 2010
Bei einer Altersteilzeitvereinbarung in Form eines Blockmodells entsteht der Urlaubsanspruch auch während der Freizeitphase im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß. Für die Frage des Urlaubsverbrauchs ist der (hypothetische) Wille der Vertragsparteien unter Beachtung der gesamten von der Altersteilzeit betroffenen Zeitspanne maßgeblich. Der Arbeitnehmer erwirbt in der Arbeitsphase Zeitguthaben, die in der Freizeitphase verbraucht werden, und zwar unabhängig davon, ob er arbeitet oder Urlaub vereinbart hat. Daher wird der in der Freizeitphase des geblockten Altersteilzeitmodells entstehende Urlaubsanspruch durch den Konsum der in der Arbeitsphase Jahr für Jahr erworbenen Urlaubszeitguthaben verbraucht. Nach der getroffenen Altersteilzeitvereinbarung und ihrer beidseitigen vollständigen Erfüllung verbleibt deshalb kein offener, nicht verbrauchter Urlaub, für den die Klägerin Anspruch auf Urlaubsersatzleistung geltend machen könnte (OGH 29. 9. 2009, 8 ObA 23/09d).
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Friday, January 29. 2010
Nach § 7f Abs. 1 BEinstG kann eine Kündigung oder Entlassung angefochten werden, wenn sie wegen einer Behinderung erfolgt ist. Wird einem Arbeitgeber vorgehalten, dass er eine Kündigung wegen einer Behinderung ausgesprochen hat, so kann er sich auf lange Krankenstände als sachlichen Kündigungsgrund berufen. Diese beruhen aber oftmals auf einer Behinderung. Ein Widerspruch liegt hier jedoch nur scheinbar vor, weil die Kündigung wegen einer Behinderung eben nur aufgrund der Behinderung erfolgt und nicht aufgrund eines bereits eingetretenen dauernden Krankenstands oder einer erheblichen Anzahl bereits angefallener einzelner Krankenstände. Die angesprochene Problematik wird in der Jänner-Ausgabe der ASoK in einem Artikel von Dr. Thomas Rauch näher dargestellt. Sein Fazit: Eine Kündigung, die mit häufigen bzw. langen Krankenständen begründet wird, ist nicht diskriminierend.
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Thursday, January 28. 2010
Im Kartellverfahren besteht für eine Nichtigerklärung der zwischen der Antragsgegnerin und Dritten abgeschlossenen Verträge keine Grundlage. Auch das Nahversorgungsgesetz sieht – wie das Kartellgesetz – in erster Linie die Abstellung von Wettbewerbsverstößen vor, nicht aber die Entscheidung über die zivilrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die gesetzlichen Bestimmungen (OGH 18. 9. 2009, 16 Ok 9/09).
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Thursday, January 28. 2010
Eine einem Verlagsvertrag (§ 1172 ABGB) ähnliche Leistung, bei welcher der Leistungsempfänger vom Unternehmer die in Auftrag gegebenen Bücher in Höhe der ganzen Auflage erwirbt und dem Leistungsempfänger vom Unternehmer im Urheberrechtsgesetz geregelte Rechte eingeräumt werden (hier das Recht auf Verbreitung), erfüllt den Tatbestand des § 3a Abs. 10 Z 1 UStG 1994 (ab 1. 1. 2010: § 3a Abs. 14 Z 1 UStG 1994). Diese Leistung kann einer (Werk-)Lieferung, bei der die Verschaffung der Verfügungsmacht als wesentliches Sachverhaltselement gegeben sein muss, nicht gleichgehalten werden. Sind Leistungsempfänger und auftraggebender Schriftsteller dieselbe Person, so reduziert sich die Leistung des Unternehmers auf die Buchherstellung, ohne dass nach dem Urheberrechtsgesetz geschützte Rechte eingeräumt oder übertragen werden. Diesfalls erbringt der Unternehmer eine Werkleistung gemäß § 3a Abs. 3 UStG 1994, weil die Buchherstellung und nicht die Buchlieferung im Vordergrund steht (UFS 15. 12. 2009, RV/1771-W/05).
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Wednesday, January 27. 2010
Der VwGH hat die Beschwerde gegen die Entscheidung des UFS vom 28. 7. 2009, RV/0471-F/08 (siehe dazu Bilger, UFSjournal 2009, 287), mit Erkenntnis vom 25. 11. 2009, 2009/15/0184, gemäß § 35 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen. Unter anderem stellte der VwGH fest, dass sich der Opel Zafira nicht zum entsprechenden Transport von mehr als sechs Personen über längere Strecken eignet und insbesondere auch nicht das Gepäck einer solchen Anzahl beförderter Personen mitbefördert werden kann. Im fortgesetzten Verfahren war die UFS-Entscheidung zunächst beim VfGH angefochten und sodann an den VwGH abgetreten worden.
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Wednesday, January 27. 2010
Ab April 2010 können Dienstgeber die Krankenstandsdaten der gemeldeten Dienstnehmer, Lehrlinge etc. via ELDA abfragen. Damit wurde einem Wunsch der Dienstgeber nachgekommen. Das via ELDA abrufbare PDF-Dokument beinhaltet folgende Daten: Information, ob eine Krank- oder Gesundmeldung vorliegt; Daten des Versicherten (Versicherungsnummer, Name, Adresse) und des zuständigen Versicherungsträgers; Beginn und Ende des Krankenstands; Bestätigung, ob ein (Arbeits-)Unfall oder eine Krankheit vorliegt; Bestätigung über die etwaige Auszahlung von Krankengeld. Um die Online-Krankenstandsbescheinigung nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der ELDA-Homepage erforderlich. Der Zugriff ist mit Bürgerkarte möglich (Quelle: NÖDIS Nr. 13/Dezember 2009).
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Wednesday, January 27. 2010
Die Europäische Kommission hat am 27. 1. 2010 ihre Beurteilung der von Malta, Lettland, Litauen und Ungarn gesetzten Schritte im Zuge der respektiven Defizitverfahren veröffentlicht: Sie schlägt vor, die Fristen für Malta und Litauen angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation um jeweils ein Jahr auf 2011 bzw. 2012 zu verlängern. Für Ungarn und Lettland wurden keine weiteren Schritte für nötig befunden; die Kommission hält allerdings fest, dass die bisher unternommenen Anstrengungen jedenfalls konsequent fortgesetzt werden müssen, um die vereinbarten Fristen 2011 bzw. 2012 einhalten zu können.
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Wednesday, January 27. 2010
Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als originäre Einkünfte im Sinn des § 2 Abs. 3 EStG 1988 ist die Übertragung der Einkunftsquelle. Dies setzt voraus, dass der Fruchtgenussberechtigte auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen kann, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet. Für die Fruchtnießung an einem Gebäude, aus dem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fließen, bedeutet dies unter anderem, dass der Fruchtnießer auch die ihm gemäß § 512 und § 513 ABGB obliegenden Lasten trägt (vgl. VwGH 28. 11. 2007, 2003/14/0065). Hat der (zwischen Ehegatten) getroffenen Vereinbarung zufolge der zivilrechtliche Eigentümer Sanierungskosten zu tragen und wurden im Übrigen keine vollständigen Nachweise über die von der Fruchtgenussberechtigten tatsächlich getragenen Aufwendungen erbracht, kann von einer solchen Lastentragung nicht ausgegangen werden (UFS 6. 11. 2009, RV/0312-F/07; VwGH-Beschwerde anhängig unter 2009/15/0219).
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Wednesday, January 27. 2010
Jedes Unternehmen ist auf der Suche nach den besten Arbeitskräften. Gute oder hervorragende Bewerber werden jedoch von allen Unternehmen leicht erkannt und können daher unter mehreren Stellenangeboten wählen. Sie wählen das attraktivste Stellenangebot, wobei neben der Höhe des Gehalts vor allem auch Kriterien wie das Image des Unternehmens, ansprechende Arbeitsplätze, Entwicklungsmöglichkeiten, aber auch die Führungs- und Informationskultur entscheidungswesentlich sind. Einen der wichtigsten Hinweise dafür stellt die Unternehmenshomepage dar, deren konkrete Gestaltung keinesfalls auf die Zielgruppe „(zukünftige) Arbeitskräfte“ vergessen darf. Die Macht des Internets wird für Arbeitgeber jedenfalls immer deutlicher spürbar. Daher führt wohl kein Weg daran vorbei, die eigene Unternehmenshomepage aus dem Blickwinkel einer potenziellen Arbeitskraft einer genauen Prüfung zu unterziehen. Hinweise, wie dies zu geschehen hat, liefert Mag. Gerhard Habitzl, geschäftsführender Gesellschafter einer Personalmanagement-Dienstleistungs-Gesellschaft in Wien, in der Jänner-Ausgabe der ASoK.
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