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Friday, January 29. 2010
Kommt es zu Leistungsabweichungen, die zu Bauzeitverzögerungen führen und vom Auftraggeber zu vertreten sind oder von ihm angeordnet wurden, stellt sich die Frage, ob der Auftragnehmer auch dann Anspruch auf Verlängerung der Leistungsfrist (und der allenfalls damit verbundenen Mehrkosten) hat, wenn er negative Auswirkungen auf die Gesamtbauzeit durch den Verbrauch von freien Pufferzeiten vermeiden könnte. Oder mit anderen Worten: Hat der Auftraggeber in diesen Fällen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer vor einer allfälligen Bauzeitverlängerung zuerst seine freien Pufferzeiten aufbraucht? In einem Beitrag in der Premierenausgabe von bau aktuell, der im Linde Verlag erscheinenden neuen interdisziplinären Fachzeitschrift für Baurecht, Baubetriebswirtschaft und Baumanagement, widmet sich Mag. Wolfgang Hussian ausführlich dieser Fragestellung.
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Thursday, January 28. 2010
Im Kartellverfahren besteht für eine Nichtigerklärung der zwischen der Antragsgegnerin und Dritten abgeschlossenen Verträge keine Grundlage. Auch das Nahversorgungsgesetz sieht – wie das Kartellgesetz – in erster Linie die Abstellung von Wettbewerbsverstößen vor, nicht aber die Entscheidung über die zivilrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die gesetzlichen Bestimmungen (OGH 18. 9. 2009, 16 Ok 9/09).
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Wednesday, January 27. 2010
Der VwGH hat die Beschwerde gegen die Entscheidung des UFS vom 28. 7. 2009, RV/0471-F/08 (siehe dazu Bilger, UFSjournal 2009, 287), mit Erkenntnis vom 25. 11. 2009, 2009/15/0184, gemäß § 35 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen. Unter anderem stellte der VwGH fest, dass sich der Opel Zafira nicht zum entsprechenden Transport von mehr als sechs Personen über längere Strecken eignet und insbesondere auch nicht das Gepäck einer solchen Anzahl beförderter Personen mitbefördert werden kann. Im fortgesetzten Verfahren war die UFS-Entscheidung zunächst beim VfGH angefochten und sodann an den VwGH abgetreten worden.
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Tuesday, January 26. 2010
Der Ministerrat hat das Stabilitätsprogramm bis 2013 beschlossen und damit einen genauen Pfad vorgegeben, um im Jahr 2013 ein Budgetdefizit von 2,7 % zu erreichen. Die Europäische Union gibt vor, ab 2011 das Defizit jährlich im Durchschnitt um 0,75 % zu verringern. Daraus ergibt sich für Österreich ein Defizit-Pfad von 4,7 % im Jahr 2010, 4 % 2011, 3,3 % 2012 und schließlich 2,7 % im Jahr 2013. In absoluten Zahlen beträgt das Konsolidierungserfordernis bis zum Jahr 2012 5,8 Mrd. Euro. Die Konsolidierung soll primär ausgabenseitig erfolgen, konkrete Maßnahmen stehen noch nicht fest.
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Monday, January 25. 2010
Der Vorsteuerabzug ist für eine einem Unternehmer erbrachte Leistung im Regelfall bereits zulässig, wenn die Ausführung des Umsatzes erst beabsichtigt ist und setzt nicht voraus, dass der Unternehmer damit einen Umsatz bereits ausgeführt hat oder ausführt. Der Zusammenhang mit künftigen Umsätzen genügt, und zwar auch dann, wenn es zur Ausführung der Umsätze in der Folge nicht kommt. Ändern sich nachträglich die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse, sind nach § 12 Abs. 10 bis 12 UStG entsprechende Korrekturmaßsnahmen vorzunehmen. Bei Grundstücken ist es dem Steuerpflichtigen möglich, an sich befreite Umsätze durch die Option nach § 6 Abs. 2 UStG zu steuerpflichtigen Umsätzen zu machen. Daher ist sowohl bei der Absicht einer späteren steuerpflichtigen Vermietung an Unternehmer als auch eines steuerpflichtigen Verkaufes davon auszugehen, ob die Option zu Steuerpflicht den höchsten Grad der Wahrscheinlichkeit hat. Damit steht der Vorsteuerabzug bereits bei Errichtung von Vorsorgewohnungen (die zum steuerpflichtigen Verkauf an Anleger zwecks Vermietung bestimmt sind) und nicht erst mit deren steuerpflichtigen Verkauf zu (VwGH 20. 10. 2009, 2006/13/0193).
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Friday, January 22. 2010
In einem Vertragsformular eines Mobilfunkbetreibers fand sich in kaum lesbarem Kleindruck (ca. 5,5pt) ein als Hinweis bezeichneter Vertragsbestandteil am Beginn einer viele Zeilen umfassenden Information unterschiedlichsten Inhalts. Seine Positionierung und die optische Gestaltung erweckten den Eindruck, es handle sich um AGB, wohingegen der Vertragsbestandteil tatsächlich eine nicht unwesentliche Preisvereinbarung, sohin ein wesentlicher Vertragsinhalt, ist. Nach dem äußeren Erscheinungsbild kann vom Durchschnittsverbraucher nicht vermutet werden, dass hier eine Entgeltvereinbarung normiert wird, auf die er sein besonderes Augenmerk zu lenken hätte, um die Kostengünstigkeit des Vertrags überprüfen zu können. Dadurch verletzt die Klausel sowohl das Transparenzgebot des § 6 Abs. 3 KSchG als auch § 864a ABGB. Der Betreiber ist verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen, AGB zu verwenden, die aufgrund der geringen Druckgröße und des geringen Zeilenabstandes kaum lesbar sind, insbesondere solche in optisch nicht hervorgehobener Schrift mit einer Schriftgröße von nur 6pt oder weniger (HG Wien 30. 12. 2009, 17 Cg 53/09i; nicht rechtskräftig).
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Thursday, January 21. 2010
Werbung ist nur zulässig, wenn sie wahr und sachlich ist und im Einklang mit Ehre und Ansehen des Standes steht. Dieses Gebot der Wahrheit und Sachlichkeit hat der Rechtsanwalt auch dann zu beachten, wenn er als Geschäftsführer einer Inkassogesellschaft tätig wird. Eine wahrheitswidrige Werbung steht nicht im Einklang mit Ehre und Ansehen des Standes (OGH 10. 8. 2009, 15 Bkd 1/09).
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Wednesday, January 20. 2010
Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 28. 10. 2009, 2009/15/0168, entschieden, dass die Hauptwohnsitzbefreiung im Fall einer Betriebsaufgabe nach § 24 Abs. 6 EStG das Gebäude samt Grund erfasst. Auch im Fall einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG sind stille Reserven im Grund- und Gebäudewert nicht zu versteuern. So wird das Ziel erreicht, die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes im Fall einer Betriebsaufgabe durch eine Nichterfassung stiller Reserven zu erleichtern. Nähere Details hierzu entnehmen Sie der Entscheidungsbesprechung durch Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser in SWK 3/2009.
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Tuesday, January 19. 2010
Das Kriterium der Unterordnung des Nebenbetriebs, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist, findet beim Verwertungs- und Verarbeitungsbetrieb im entscheidenden Überwiegen des Anteils der eigenen Urproduktion am Umsatz des Nebenbetriebs seinen Ausdruck. Die notwendige Gesamtbetrachtung kann sich jedoch dann nicht auf den Umfang der Zukäufe beschränken, wenn andere Umstände, etwa die Höhe der Umsätze aus verarbeiteten Produkten in ihrer absoluten Größe oder im Verhältnis zu den Umsätzen des landwirtschaftlichen Hauptbetriebs, gegen eine Unterordnung des Nebenbetriebs sprechen (VwGH 8. 7. 2009, 2008/15/0037).
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Friday, January 15. 2010
Ein Unternehmer kann einen Verbraucher nur in dem Mitgliedstaat der EU klagen, in dem er seinen Wohnsitz hat. Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 11. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) kennt drei Fälle von Verbrauchersachen. Der Kauf von Wertpapieren und der Abschluss eines Kreditgeschäfts zur Finanzierung dieser Wertpapiere sind nicht als Kauf beweglicher Sachen (Art. 15 Abs. 1 lit. a EuGVVO) oder als Kreditgeschäft zur Finanzierung beweglicher Sachen (Art. 15 Abs. 1 lit. b EuGVVO) anzusehen. Der Kauf von Wertpapieren kann aber eine Verbrauchersache nach Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO (gewerbliche Tätigkeit in einem Mitgliedstaat) sein. Dazu ist erforderlich, dass der Unternehmer absatzfördernde Handlungen auf diesen Mitgliedstaat „ausgerichtet“ hat. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine deutsche Bank mit einem österreichischen Finanzdienstleistungsunternehmen zusammenarbeitet und dieses Dienstleistungsunternehmen Kunden an sie vermittelt (OGH 8. 9. 2009, 1 Ob 158/09f).
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