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Friday, February 26. 2010
Engagiert ein österreichischer Hotelier einen deutschen Alleinunterhalter und ein deutsches Musiktrio für die Gästeunterhaltung und ist davon auszugehen, dass die in Deutschland ansässigen und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Unterhaltungskünstler nicht als Dienstnehmer, sondern als gewerblich Tätige ihre inländischen Unterhaltungsdarbietungen erbringen, trifft den Hotelier gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 i. V. m. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG die Verpflichtung, die gezahlten Vergütungen dem 20%igen Steuerabzug zu unterwerfen. Diese Verpflichtung wird durch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgehoben, da nach Artikel 17 des Abkommens die Einkünfte von Unterhaltungskünstlern in jenem Staat zu besteuern sind, in dem die Darbietungen erbracht werden. Der Umstand, dass die österreichischen Einkünfte nachweislich in Deutschland der Besteuerung unterzogen worden sind, entbindet nicht vom österreichischen Steuerabzug. Denn in dem ab 2003 wirksam gewordenen Doppelbesteuerungsabkommen ist auf deutscher Seite das Anrechnungsverfahren auf die unter Artikel 17 fallenden Künstlern ausgeweitet worden, sodass Deutschland - unter Anrechnungsverpflichtung - ebenfalls steuerberechtigt bleibt.(EAS 3135 vom 17. 2. 2010)
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Thursday, February 25. 2010
Erbringt der Käufer mit dem Erwerb zahlungsgestörter Darlehensforderungen („non-performing loans“) an den Verkäufer der Forderungen, eine Bank, umsatzsteuerpflichtige Leistungen? Die deutsche Finanzverwaltung bejaht dies unter Berufung auf die sog. Factoring-Rechtsprechung des EuGH. Der BFH hat demgegenüber Zweifel, ob die Grundsätze dieser Rechtsprechung auch zu einer Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf zahlungsgestörter Darlehensforderungen führen. Zwar werden auch hier, wie beim Factoring, Forderungen durch den Erwerber eingezogen, sodass eine steuerpflichtige Inkassoleistung vorliegen könnte. Fraglich ist aber, ob der Erwerber an die veräußernde Bank eine Leistung gegen Entgelt erbringt. Im Hinblick auf die hohe Differenz zwischen Kaufpreis und Nennwert der Forderungen und die damit verbundene Risikoübernahme könnte auch eine nicht steuerbare oder steuerfreie Tätigkeit des Forderungserwerbers vorliegen. Zweifel bestehen auch hinsichtlich der Frage, wie – bei unterstellter Steuerpflicht – das Entgelt für eine Leistung des Erwerbers an die Bank zu bestimmen ist. Der BFH richtet zur Klärung dieser Fragen ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH ( BFH 10. 12. 2009, V R 18/08).
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Monday, February 22. 2010
Es ist mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar, dass die Übergangsregelungen vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei einzelnen Unternehmen zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial führen, der bei einer anderen Ausgestaltung des Übergangs ohne Abstriche an den gesetzgeberischen Zielen vermieden werden könnte. Der Erste Senat des BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens mit Wirkung zum 1. 1. 2011 für die noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren eine Neuregelung zu treffen. Diese hat den Erhalt des im Zeitpunkt des Systemwechsels vorhandenen und realisierbaren Körperschaftsteuerminderungspotenzials gleichheitsgerecht sicherzustellen ( BVerfG 17. 11. 2009, 1 BvR 2192/05).
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Thursday, February 18. 2010
Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule sind nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar. Der BFH hat zunächst geprüft, ob Studiengebühren von dem in § 33a Abs. 2 dEStG normierten Sonderbedarfsfreibetrag erfasst und damit abgegolten werden. Eine solch weitgehende Abgeltungswirkung wird jedoch jedenfalls für Veranlagungszeiträume ab 2002 verneint, weil damals der frühere Ausbildungsfreibetrag zu einem Sonderbedarfsfreibetrag für auswärtige Unterbringung abgeschmolzen worden ist. Gleichwohl hat der BFH die geltend gemachten Studiengebühren nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 dEStG zum Abzug zugelassen. Bei derartigen Aufwendungen handelt es sich nicht um außergewöhnlichen, sondern um üblichen Ausbildungsbedarf, und zwar selbst dann, wenn die Aufwendungen im Einzelfall außergewöhnlich hoch und für die Eltern unvermeidbar sind. Der übliche Ausbildungsbedarf wird in erster Linie durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten. Damit ist eine Berücksichtigung zusätzlicher Kosten für den Unterhalt und die Ausbildung eines Kindes gemäß § 33 EStG grundsätzlich ausgeschlossen. Den dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken ist der BFH nicht gefolgt ( BFH 17. 12. 2009, VI R 63/08).
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Monday, February 15. 2010
Die neue irische Einkommensabgabe (Income Levy) entspricht der irischen Einkommensteuer und fällt in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Irland. In Irland wurde ab 1. 1. 2009 eine neue Einkommensabgabe (Income Levy) eingeführt, die zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben wird. Bei dieser Abgabe handelt es sich gemäß Art. 1 Abs. 2 DBA Irland, BGBl. Nr. 66/1968 i. d. F. BGBl. Nr. 12/1989, um eine Steuer gleicher oder ähnlicher Art, die neben den bereits bestehenden Steuern erhoben wird. Die Abgabe fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Irland (BMF-Erlass vom 3. 2. 2010, BMF-010221/3022-IV/4/2009).
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Tuesday, February 9. 2010
Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bei Hotelübernachtungen von 19 auf sieben Prozent zu Jahresbeginn hat nach Angaben des Hotelverbands Deutschlands (IHA) für eine Welle von Investitionen und rund 1.600 Neueinstellungen gesorgt. Der Verband berichtete kürzlich unter Berufung auf eine eigene Umfrage unter seinen Mitgliedern, für 2010 sei mit "einem durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes induzierten Investitionsvolumen von 154 Mio. Euro" zu rechnen.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz sichere zudem Zehntausende durch die Wirtschaftskrise gefährdete Jobs, schrieb der Verband. Bei den an der Umfrage teilnehmenden Hotels der mittleren und gehobenen Klasse habe er sogar zu zusätzlichen 304 Voll- und 138 Teilzeitstellen und 321 Ausbildungsplätzen geführt. "Hochgerechnet entstehen so rund 1.600 neue Arbeits- und Ausbildungsstellen allein in den IHA-Mitgliedshotels."- (APA/apn)
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Thursday, February 4. 2010
Die Europäische Kommission hat am 3. 2. 2010 das griechische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2010 bis 2013 gebilligt und eine Reihe von Empfehlungen zur Korrektur des übermäßigen Haushaltsdefizits, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Strukturreformen sowie zu verlässlichen Statistiken verabschiedet: Bis 2012 soll das Defizit auf 3 % des Bruttoinlandsprodukts gesenkt werden. Griechenland ist verpflichtet, der Kommission in regelmäßigen Abständen, erstmals Mitte März 2010, über alle gesetzten Schritte Bericht zu erstatten. Überdies wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um sicherzustellen, dass das Land in Hinkunft verlässliche (Budget-)Statistiken vorlegt. Noch im Jahr 2010 sollen (Personal-)Einsparungen und eine Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst, Reformen im Gesundheitssektor, bei Verbrauchsteuern auf Treibstoff und im Pensionssystem umgesetzt werden.
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Tuesday, February 2. 2010
Das Preisgeld des Gewinners einer Big-Brother-Staffel unterliegt der Einkommensteuer. Die Gewinnsumme muss nicht als sog. Spielgewinn wie ein Rennwett- oder Lotteriegewinn steuerfrei bleiben. Das bloße „Sich-Filmen-Lassen“ an sich führt zwar noch nicht zu einer steuerbaren Leistung im Sinne des EStG. Durch das Hinzutreten der weiteren Verpflichtungen des Klägers zur Teilnahme am Einspielfilm, Fotoshooting, Interviews und Presseterminen, wird die Grenze der nicht steuerbaren „Spieltätigkeit“ im Streitfall allerdings überschritten. Die Revision zum BFH wurde zugelassen ( FG Köln 29. 10. 2009, 15 K 2917/06).
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