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Friday, February 26. 2010
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Profifußballer bei unsportlichem Verhalten gegenüber seinem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden. In der Februar-Ausgabe der ASoK untersucht Mag. Sebastian Zankel die haftungs-, disziplinar- und beendigungsrechtlichen Konsequenzen von Regelverstößen eines Profifußballers, welche im Ausgangsfall für seinen Verein erhebliche sportliche und finanzielle Nachteile nach sich gezogen haben. Konkret hat ein aufgrund eines Fouls gegebener Strafstoß zu einem Tor der gegnerischen Mannschaft geführt. Infolge der dadurch verpassten Champions-League-Qualifikation des Vereins kam es zu erheblichen Mindereinnahmen, da ein bereits abgeschlossener Sponsorvertrag über 3 Mio. Euro die Bezahlung dieser Summe im Falle der erfolgreichen Champions-League-Qualifikation vorsah.
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Wednesday, February 24. 2010
Mit dem 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 (4. SRÄG 2009) wurde die Vereinfachung der GSVG-Beitragsvorschreibung beschlossen. Mit 1. 1. 2010 wird dadurch die GSVG-Beitragsvorschreibung kalkulierbarer, weil unterjährige Nachbemessungen auf das nächste Kalenderjahr verschoben werden. Die Höhe der Beitragsvorschreibung bleibt damit für das gesamte Kalenderjahr grundsätzlich unverändert. Gleichzeitig wurde mit dem 4. SRÄG 2009 beschlossen, dass ab 1. 1. 2010 die Stundung von GSVG-Beiträgen durch eine echte Herabsetzung der Beitragsgrundlage abgelöst wird. Hohe Beitragsnachforderungen vor Pensionsantritt aufgrund von Stundungen und der Versteinerung der vorläufigen Beitragsgrundlage gehören somit der Vergangenheit an. Näheres hierzu in der Februar-Ausgabe der ASoK in einem Beitrag von Dr. Thomas Neumann, dem Direktor der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.
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Monday, February 22. 2010
Die klagende Partei begehrt nach einer Geschlechtsumwandlung die Zuerkennung einer höheren Alterspension im Wesentlichen mit der Begründung, es stehe ihr aufgrund ihres im Hinblick auf das für Frauen geltende Regelpensionsalter von 60 Jahren erst späteren Pensionsantrittes (mit rund 61,5 Jahren) eine Bonifikation nach § 261 c ASVG zu. Ein solcher Anspruch besteht nach Ansicht des OGH nicht zu Recht. Unabhängig davon, ob man vom Zeitpunkt der operativen Geschlechtsumwandlung (5. 12. 2006) oder vom Zeitpunkt der Eintragung der Änderung des Geschlechts im Geburtenbuch im Jänner 2007 als dem maßgebenden Zeitpunkt der rechtlichen Wirksamkeit der Änderung des Geschlechts bei der klagenden Partei ausgehe, erfülle dieser Pensionsaufschub von lediglich zwei Monaten bzw. einem Monat zum Pensionsstichtag 1. 2. 2007 jedenfalls nicht die Voraussetzungen für die von der klagenden Partei begehrte Bonifikation gem. § 261c ASVG. Entgegen der Ansicht der klagenden Partei könne ein von ihr bereits im Jahr 2003 „im Alltag gelebtes Zugehörigkeitsempfinden als Frau“ nicht als Kriterium für die Anerkennung einer Änderung des Geschlechts herangezogen werden, weil an das Geschlecht eines Menschen eine Vielzahl von rechtlichen Folgen (Pensionsalter, Heiratsmöglichkeiten, Wehrpflicht usw.) geknüpft sei. Somit könne die Tatsache der Änderung des Geschlechts nicht allein von der subjektiven Einschätzung der betroffenen Person abhängig sein. Gegen dieses Verfahrensergebnis bestehen auch im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht sowie die Rechtsprechung des EuGH und des EGMR keine Bedenken ( OGH 21. 4. 2009, 10 ObS 29/09a).
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Friday, February 19. 2010
Wie der Hauptverband der Sozialversicherungsträger berichtet, verzeichnen die Krankenversicherungsträger mit plus 146,9 Mio. Euro erstmals seit 2005 in Summe wieder einen Gebarungsüberschuss. Der erzielte Überschuss beruht einerseits auf den eingeleiteten Konsolidierungsbemühungen, insbesondere im Bereich der Heilmittelausgaben, und andererseits auf zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 60 Mio. Euro aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Budgetbegleitgesetzes. Für heuer rechnen die 19 Krankenversicherungsträger nach der nun vorliegenden Prognose mit einem Gesamt-Abgang von rund 45 Mio. Euro. Damit befinden sich die Krankenversicherungsträger auf dem vorgegebenen Konsolidierungspfad. Ziel des der Bundesregierung im Juni 2009 übergebenen Sanierungskonzeptes sei es, dass alle Kassen bis Ende 2013 einen ausgeglichenen Rechnungsabschluss ausweisen können, so der Hauptverband.
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Wednesday, February 17. 2010
Ein Chefredakteur einer Agentur für die Erstellung individueller Pressespiegel für Unternehmen ist als durchgehend beschäftigter Dienstnehmer i. S. d. § 4 Abs. 1 Z 1 i. V. m. Abs. 2 ASVG anzusehen, wenn er sich (auch aufgrund einer vertraglich vereinbarten Verschwiegenheitspflicht) nicht durch Betriebsfremde vertreten lassen kann und als Zwischenvorgesetzter in die Organisation und die Abläufe des Betriebes eingegliedert ist. Die Dienstnehmereigenschaft wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass keine durchgehende Bindung an den Arbeitsplatz und eine gewisse zeitliche Flexibilität besteht ( VwGH 22. 12. 2009, 2006/08/0333).
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Monday, February 15. 2010
Gemäß § 43 Krnt. Sozialhilfegesetz (ab 1. 7. 2007: § 48 Krnt. Mindestsicherungsgesetz) haben Personen, die gesetzlich zum Unterhalt des Sozialhilfe-/Mindestsicherungsempfängers verpflichtet sind, die Kosten der Sozialhilfe/Mindestsicherung im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht zu ersetzen. Allerdings wäre es notwendig gewesen, festzustellen, ob die Möglichkeit einer alternativen, kostengünstigeren und der Sozialhilfeempfängerin zumutbaren Unterbringung bestanden hätte, wie etwa das Belassen der Mutter in ihrer Wohnung mit Inanspruchnahme von Heimhilfe. Weiters ist zu berücksichtigen, dass im konkreten Fall der Übergabevertrag zugunsten einer Schwester der Beklagten eine (mehrfach eingeschränkte) Pflegeverpflichtung vorsieht (OGH 15. 12. 2009, 9 Ob 18/09a).
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Friday, February 12. 2010
Die Einschätzung des Grades der Behinderung im Rahmen von Verfahren auf Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten (§ 2 BEinstG) bzw. auf Ausstellung eines Behindertenpasses (§§ 40 ff. Bundesbehindertengesetz) soll künftig unter Zugrundelegung einer vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz neu zu erlassenden Einschätzungsverordnung erfolgen. Einen entsprechenden Entwurf hat das Ministerium zur Begutachtung versandt. Mit der gegenständlichen Verordnung sollen neue Einschätzungskriterien für die Feststellung des Grades der Behinderung festgelegt werden. Bislang erfolgte diese unter Zugrundelegung der zum Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 ergangenen Richtsatzverordnung, BGBl. Nr. 150/1965, welche nach den Erläuterungen des Ministerialentwurfes nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht bzw. die Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes nicht mehr adäquat abbildet.
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Wednesday, February 10. 2010
Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verstoßen nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gegen das Grundgesetz. Die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden. Im Einzelnen führt der Erste Senat in seiner Begründung aus, dass die betreffenden Vorschriften des SGB II nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen. Zudem verstoßen sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip. Die aufgehobenen Bestimmungen bleiben gleichwohl bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. 12. 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Die Karlsruher Richter ließen in ihrer Entscheidung ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht. Zudem ordneten sie an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen (BVerfG 9. 2. 2010, 1 BvL 1/09 u. a.).
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Monday, February 8. 2010
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH zu GmbH-Geschäftsführern muss zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer und dem Anstellungsvertrag unterschieden werden. Durch die Bestellung wird die gesellschaftsrechtliche Funktion des Geschäftsführers mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten begründet. Durch den Anstellungsvertrag werden lediglich die zusätzlichen, rein schuldrechtlichen Beziehungen im Innenverhältnis zur Gesellschaft geregelt. Die bloße Beendigung des Anstellungsverhältnisses allein vermag daher die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 12 Abs. 1 AlVG nicht zu bewirken und den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu begründen. Da die Hauptleistungspflicht des Geschäftsführers nach wie vor besteht, ist es auch gleichgültig, ob er für seine Geschäftsführertätigkeit weiterhin ein Entgelt erhält oder nicht. Auch auf die tatsächliche Tätigkeit nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses kommt es nicht an. Der Beschwerdeführer war somit, da er seit der Gründung der GmbH durchgehend deren handelsrechtlicher Geschäftsführer war, nicht i. S. d. § 12 AlVG arbeitslos und hatte daher auch keinen Arbeitslosengeldanspruch (VwGH 22. 12. 2009, 2007/08/0228).
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Friday, February 5. 2010
Der VfGH hat die Klage eines Mannes wegen verbilligter Fußballtickets für Frauen als unbegründet abgewiesen. Der Staatshaftungsanspruch war darauf gestützt, dass die Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen nicht in der dafür vorgesehenen Frist per 21. 12. 2007, sondern erst per 1. 8. 2008 ins österreichische Recht umgesetzt worden war. Der Kläger habe allerdings keinen „Schaden aus erlittener persönlicher Beeinträchtigung“ geltend gemacht, sondern lediglich die Preisdifferenz zwischen den Fußballtickets für Männer und Frauen. Er habe nicht nachgewiesen, dass er bei rechtzeitiger Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie tatsächlich einen anderen Preis zahlen hätte müssen. Es sei außerdem unklar, ob (nach der erfolgten Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie) eine unterschiedliche Preisgestaltung bei Eintrittkarten für Männer und Frauen bei Länderspielen der Fußballnationalmannschaft angesichts der in der Richtlinie selbst genannten Rechtfertigungsgründe „überhaupt diskriminierend“ wäre. Dies hatte der VfGH hier jedoch nicht mehr zu untersuchen ( VfGH 11. 12. 2009, A 1/09).
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