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Friday, February 26. 2010
Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Unternehmereigenschaft im Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Unternehmer vorliegen. Die Unternehmereigenschaft kann mit Vorbereitungshandlungen zur Erzielung künftiger Umsätze erworben werden. Dazu müssen jedoch Aktivitäten (Leistungen) vorliegen, die dem (möglichen) Unternehmer zuordenbar sind und die sich als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr darstellen. Der tatsächliche Zeitpunkt der Rechnungsausstellung ist für die Vorsteuerabzugsberechtigung nicht maßgeblich (UFS 26. 1. 2010, RV/2971-W/08).
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Wednesday, February 24. 2010
Honorare eines Notars für die steuerliche Beratung betreffend Grunderwerbsteuer und Gebühren im Zusammenhang mit einem Vergleich über eine Eigentumswohnung bei Auflösung einer Lebensgemeinschaft stellen als Steuerberatungskosten Sonderausgaben i. S. d. § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 dar (UFS 15. 1. 2010, RV/2740-W/09).
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Monday, February 22. 2010
Im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt worden ist (UFS 28. 1. 2010, RV/0361-I/09).
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Friday, February 19. 2010
Werden bei einer Betätigung, wie etwa der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, permanente Werbungskostenüberschüsse erklärt, stellt sich die Frage, ob diese (auf Dauer) Berücksichtigung finden oder nicht (mehr) anerkannt werden können. Oft wird in derartigen Fällen vorschnell eine verfahrensrechtlich aufwendige Liebhabereiuntersuchung angestellt. Tatsächlich aber ist zunächst zu klären, ob die Werbungskosten bzw. negativen Ergebnisse überhaupt einen Konnex zu einer Einkunftsquelle aufweisen. Im Schwerpunktbeitrag in der Februarausgabe des UFSjournals widmet sich Mag. Bernhard Renner vom UFS Linz – unter Berücksichtigung der umfangreichen Spruchpraxis des UFS – den steuerlichen Folgen ertragloser Immobilienvermietung.
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Wednesday, February 17. 2010
Im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren kommt für den Vollzug der (Ersatz-)Freiheitsstrafen die eigenständige Regelung des § 175 FinStrG zur Anwendung. Eine gesetzliche Möglichkeit für die Erbringung gemeinnütziger Leistungen durch den Bestraften an Stelle des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe (wie in § 3 StVG) besteht dabei nicht (UFS 7. 1. 2010, FSRV/0036-G/09).
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Monday, February 15. 2010
Bei der Ableistung der Gerichtspraxis durch einen Rechtspraktikanten liegt jedenfalls noch eine Berufsausbildung im Sinn des FLAG 1967 vor, sodass für die Zeit der Gerichtspraxis Familienbeihilfe (bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen) unabhängig davon zusteht, ob beabsichtigt ist, nach der Gerichtspraxis den Beruf eines Richters, Notars oder Rechtsanwalts oder einen anderen Beruf auszuüben (UFS 4. 1. 2010, RV/0038-G/06).
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Friday, February 12. 2010
Wird ein Bescheid beim Postamt der Wohnanschrift eines bereits in Strafvollzug befindlichen Finanzstraftäters nach § 17 ZustG hinterlegt (weil der Bestrafte als periodischer Freigänger regelmäßig an seine Wohnanschrift zurückkehrte, um seine Mutter zu betreuen und seine persönlichen Angelegenheiten zu besorgen, der Zusteller also Grund zur Annahme hatte, dass er sich regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, das Poststück aber vorerst an der Wohnanschrift nicht zugestellt werden konnte) und kehrt der Strafhäftling tatsächlich während der Hinterlegungsfrist als Freigänger für einen Tag wieder einmal an die Abgabestelle zurück (sodass er das Poststück beim Postamt beheben könnte oder solches veranlassen könnte), gilt der Bescheid an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist als zugestellt, an dem das hinterlegte Poststück behoben hätte werden können (UFS 30. 12. 2009, FSRV/0079-L/09 u. a.).
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Friday, February 5. 2010
Im Zuge der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz kommt ein Sachbezugswert im halben Betrag zum Ansatz, wenn nachweislich für nicht beruflich veranlasste Fahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) die monatliche Fahrtstrecke nicht mehr als 500 km beträgt, wobei unterschiedliche Fahrtstrecken in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen unbeachtlich sind (UFS 15. 12. 2009, RV/0485-S/09).
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Wednesday, February 3. 2010
Dass der durch Filialbesuche allenfalls bewirkte Mehraufwand den Pauschbetrag des § 16 Abs. 3 EStG 1988 (Werbungskostenpauschbetrag bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit) überschritten hätte, kann den Ausführungen des Abgabepflichtigen nicht entnommen werden. Ausgehend von der hier gebotenen typisierenden Betrachtungsweise ist nach einer Anfangsphase von der Kenntnis von den Verpflegungsmöglichkeiten an diesen Orten auszugehen. Für die aufgezeigten Filialbesuche kann deswegen nichts anderes gelten, weil für solche innerhalb seines Tätigkeitsbereichs zu betreuenden Filialen und für die damit im Zusammenhang stehenden dortigen örtlichen Gegebenheiten nach einer gewissen Zeit von einer Vertrautheit des Abgabepflichtigen auszugehen ist (UFS 30. 12. 2009, RV/2782-W/06).
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Monday, February 1. 2010
Bewertung von GmbH-Anteilen abweichend vom Wiener Verfahren: Wird eine GmbH in eine Privatstiftung eingebracht und gilt es aufgrund entsprechend enger personeller Verflechtungen und zeitlicher Nähe als gewiss, dass und wie viel die Stiftung aus kurz darauf erfolgter Gewinnausschüttung und Anteilsabtretung lukrieren wird, dann ist die Annahme zulässig, dass im Fall einer für den maßgeblichen Zeitpunkt fingierten Veräußerung unter Fremden ein Preis verlangt und auch erzielt worden wäre, welcher der Summe von Gewinnausschüttung und Anteilsabtretung entspricht. Weicht dieses Schätzungsergebnis aus nachvollziehbaren Gründen erheblich von jenem ab, das aufgrund des Wiener Verfahrens erzielt wird, erweist sich das Wiener Verfahren als untaugliche Schätzungsmethode (UFS 26. 11. 2009, RV/0391-F/08).
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