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Tuesday, February 23. 2010
Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Fahrtkosten eines Arbeitnehmers abschließend durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie das Pendlerpauschale abgegolten. Mietkosten für einen Parkplatz am Arbeitsort kann ein Arbeitnehmer daher nicht zusätzlich als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen (UFS 19. 1. 2010, RV/2526-W/09).
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Tuesday, February 23. 2010
Die österreichischen Rechtsvorschriften, die für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Gesellschaften in der Gesellschaftsform der AG mit Sitz im Inland vorschreiben, sind nach Auffassung von Generalanwalt Mazák gemeinschaftsrechtswidrig: In der an die Gesellschaften gestellten Anforderung, ihren Sitz in Österreich zu begründen, sieht er eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, mit der eine unmittelbare Diskriminierung dadurch eingeführt werde, dass sie Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat verwehre, Inhaber einer Konzession für den Betrieb einer Spielbank zu sein. Eine Rechtfertigung durch Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit scheide aus, weil jedes in einem Mitgliedstaat niedergelassene Unternehmen unabhängig vom Wohnsitz seiner Führungskräfte kontrolliert und zudem Sanktionen unterworfen werden könne. Zweitens steht nach Auffassung des Generalanwalts der freie Dienstleistungsverkehr der österreichischen Vorschrift entgegen, wonach sämtliche Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken auf der Grundlage einer Regelung erteilt werden, die nicht diesem Mitgliedstaat angehörige Mitbewerber des Gemeinschaftsraums von der Ausschreibung ausgeschlossen hat. Eine solche Maßnahme sei eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, weil das nationale Recht für die Teilnahme am Verfahren eine Zweigniederlassung in Österreich nicht genügen lasse ( Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 23. 2. 2010, Rs. C-64/08, Staatsanwaltschaft Linz/Engelmann).
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Monday, February 22. 2010
Es ist mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar, dass die Übergangsregelungen vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei einzelnen Unternehmen zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial führen, der bei einer anderen Ausgestaltung des Übergangs ohne Abstriche an den gesetzgeberischen Zielen vermieden werden könnte. Der Erste Senat des BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens mit Wirkung zum 1. 1. 2011 für die noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren eine Neuregelung zu treffen. Diese hat den Erhalt des im Zeitpunkt des Systemwechsels vorhandenen und realisierbaren Körperschaftsteuerminderungspotenzials gleichheitsgerecht sicherzustellen ( BVerfG 17. 11. 2009, 1 BvR 2192/05).
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Monday, February 22. 2010
Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Im Zuge einer Umwandlung wurden dem Geschäftsführer einen Monat vor Vollendung seines 60. Lebensjahres alle Vordienstzeiten angerechnet, sodass dieser nach nur zehn Monaten Tätigkeit mit der vollen Abfertigung seine Tätigkeit beenden konnte. Dies wurde als nicht fremdüblich angesehen (VwGH 16. 11. 2009, 2005/15/0058).
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Monday, February 22. 2010
Die klagende Partei begehrt nach einer Geschlechtsumwandlung die Zuerkennung einer höheren Alterspension im Wesentlichen mit der Begründung, es stehe ihr aufgrund ihres im Hinblick auf das für Frauen geltende Regelpensionsalter von 60 Jahren erst späteren Pensionsantrittes (mit rund 61,5 Jahren) eine Bonifikation nach § 261 c ASVG zu. Ein solcher Anspruch besteht nach Ansicht des OGH nicht zu Recht. Unabhängig davon, ob man vom Zeitpunkt der operativen Geschlechtsumwandlung (5. 12. 2006) oder vom Zeitpunkt der Eintragung der Änderung des Geschlechts im Geburtenbuch im Jänner 2007 als dem maßgebenden Zeitpunkt der rechtlichen Wirksamkeit der Änderung des Geschlechts bei der klagenden Partei ausgehe, erfülle dieser Pensionsaufschub von lediglich zwei Monaten bzw. einem Monat zum Pensionsstichtag 1. 2. 2007 jedenfalls nicht die Voraussetzungen für die von der klagenden Partei begehrte Bonifikation gem. § 261c ASVG. Entgegen der Ansicht der klagenden Partei könne ein von ihr bereits im Jahr 2003 „im Alltag gelebtes Zugehörigkeitsempfinden als Frau“ nicht als Kriterium für die Anerkennung einer Änderung des Geschlechts herangezogen werden, weil an das Geschlecht eines Menschen eine Vielzahl von rechtlichen Folgen (Pensionsalter, Heiratsmöglichkeiten, Wehrpflicht usw.) geknüpft sei. Somit könne die Tatsache der Änderung des Geschlechts nicht allein von der subjektiven Einschätzung der betroffenen Person abhängig sein. Gegen dieses Verfahrensergebnis bestehen auch im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht sowie die Rechtsprechung des EuGH und des EGMR keine Bedenken ( OGH 21. 4. 2009, 10 ObS 29/09a).
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Monday, February 22. 2010
Im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt worden ist (UFS 28. 1. 2010, RV/0361-I/09).
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Friday, February 19. 2010
Wie der Hauptverband der Sozialversicherungsträger berichtet, verzeichnen die Krankenversicherungsträger mit plus 146,9 Mio. Euro erstmals seit 2005 in Summe wieder einen Gebarungsüberschuss. Der erzielte Überschuss beruht einerseits auf den eingeleiteten Konsolidierungsbemühungen, insbesondere im Bereich der Heilmittelausgaben, und andererseits auf zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 60 Mio. Euro aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Budgetbegleitgesetzes. Für heuer rechnen die 19 Krankenversicherungsträger nach der nun vorliegenden Prognose mit einem Gesamt-Abgang von rund 45 Mio. Euro. Damit befinden sich die Krankenversicherungsträger auf dem vorgegebenen Konsolidierungspfad. Ziel des der Bundesregierung im Juni 2009 übergebenen Sanierungskonzeptes sei es, dass alle Kassen bis Ende 2013 einen ausgeglichenen Rechnungsabschluss ausweisen können, so der Hauptverband.
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Friday, February 19. 2010
Nach der Rechtsprechung des VwGH können Reisekosten nur bei ausschließlicher beruflicher Veranlassung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigt werden. Kosten für privat mitveranlasste Reisen sollen hingegen unter das aus § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG abgeleitete Aufteilungsverbot fallen: Ihnen wird als Aufwendungen der Lebensführung der Abzug versagt. Diese bis dato auch in Deutschland vertretene Rechtsauffassung revidierte der Große Senat des BFH nunmehr im Beschluss vom 21. 9. 2009, GrS 1/06. In einem Beitrag in SWK-Heft 6/2010 erläutert DDr. Thomas Kühbacher die Hintergründe dieser Rechtsprechungsänderung und zeigt insbesondere mögliche Auswirkungen für die österreichische Rechtslage auf.
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Friday, February 19. 2010
Werden bei einer Betätigung, wie etwa der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, permanente Werbungskostenüberschüsse erklärt, stellt sich die Frage, ob diese (auf Dauer) Berücksichtigung finden oder nicht (mehr) anerkannt werden können. Oft wird in derartigen Fällen vorschnell eine verfahrensrechtlich aufwendige Liebhabereiuntersuchung angestellt. Tatsächlich aber ist zunächst zu klären, ob die Werbungskosten bzw. negativen Ergebnisse überhaupt einen Konnex zu einer Einkunftsquelle aufweisen. Im Schwerpunktbeitrag in der Februarausgabe des UFSjournals widmet sich Mag. Bernhard Renner vom UFS Linz – unter Berücksichtigung der umfangreichen Spruchpraxis des UFS – den steuerlichen Folgen ertragloser Immobilienvermietung.
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Thursday, February 18. 2010
Bestimmungen in Vereinsstatuten sind grundsätzlich nicht nach den §§ 914 f. ABGB, sondern nach den §§ 6 f. ABGB auszulegen. Maßgebend ist der objektive Sinn statutarischer Bestimmungen. Die Auslegung hat sich an der Gesetzestreue, dem Vereinszweck und den berechtigten Interessen der Mitglieder zu orientieren. Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen sind in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt. Einer der Anwendungsfälle des Kontrahierungszwangs im Sinne der Pflicht zum Vertragsabschluss ist die allfällige Pflicht zur Aufnahme eines neuen Mitglieds in einen bestehenden Verein. Eine „Durchbrechung des Kontrahierungszwangs“ ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn ein sachlicher Grund besteht, einen bestimmten Vertragsabschluss abzulehnen oder einen Bewerber nicht aufzunehmen. Ergibt die Interessenabwägung ein Überwiegen der Interessen des beklagten Verbands, ist die sachliche Rechtfertigung für die Ablehnung der Aufnahme zu bejahen (OGH 13. 10. 2009, 1 Ob 125/09b).
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