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Friday, July 30. 2010
Die praktische Relevanz des Verbotes der Diskriminierung im Arbeitsverhältnis ist zunehmend im Steigen begriffen. Mit der Erhöhung der Zahl der streitgegenständlichen Fälle wächst auch die Diffizilität der damit verbundenen Rechtsfragen. Auf diese Weise werden die von der Judikatur entwickelten Leitlinien differenzierter und komplexer, beginnen aber auch, Inkonsistenzen zwischen einzelnen Entscheidungen aufzuwerfen. In einem Ende des letzten Jahres vom OGH entschiedenen Fall ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Auswahl der Bewerber an einer externen Begutachtung in Form eines Assessment-Centers diskriminierend sein kann (OGH 21. 12. 2009, 8 ObA 69/09v). Näheres zu den hier gestellten Rechtsfragen i. Z. m. dem Ausschluss bestimmter Bewerber aus Teilen des Auswahlprozesses finden Sie in der Juli-Ausgabe der ASoK in einer Entscheidungsbesprechung durch Dr. Andreas Gerhartl.
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Wednesday, July 28. 2010
Das Sozialministerium hat den Entwurf zu einer Änderung des Schauspielergesetzes zur Begutachtung verschickt, welche mit Jahresanfang 2011 in Kraft treten soll. Das bislang geltende Gesetz war – wie berichtet – ob anstößiger, sexistischer sowie absurder Regelungsinhalte zuletzt heftiger Kritik ausgesetzt (vgl. Marhold, ASoK 2009, 7). Die Neuregelung soll nach dem Willen des Ministeriums einen wichtigen Schritt zur sozialen Absicherung von Künstlern in Österreich bringen und für die notwendige Modernisierung veralteter Bestimmungen sorgen. So soll es etwa das Kündigungsrecht einer Arbeitnehmerin auf Verlangen ihres Ehemanns nicht mehr geben. Bei befristeten Bühnenverträgen musste bisher der Arbeitnehmer einen Antrag auf Verlängerung des befristeten Vertrages stellen, nach der Neuregelung ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu melden, dass er den Vertrag nicht verlängert. Die Novelle sieht außerdem eine Anpassung an das allgemeine Urlaubsrecht vor. So soll klargestellt werden, dass der Urlaub in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres aliquot und nach sechs Monaten in voller Höhe entsteht. Bisher gebührt Urlaub erst nach einem halben Jahr Dauer des Dienstverhältnisses.
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Monday, July 26. 2010
„Up in the air“ – das internationale Geschäftsleben spielt sich heute zwischen Flughafen, Hotel und Meetings in Wien, London, New York, Shanghai und Sydney ab. Vielflieger, Pendler, Kurzzeitentsandte, neue Formen des globalen Einsatzes von Mitarbeitern haben sich durchgesetzt. Trotz aller Widrigkeiten ist die Bereitschaft höher, global mobil zu sein und ständig rund um den Erdball unterwegs zu sein, als sich für längere Zeit im Ausland niederzulassen. Die klassische längerfristige Auslandsentsendung ist, wie neueste Studien beweisen, vom Aussterben bedroht – und das trotz stetig wachsender Nachfrage nach international tätigem Personal. Ein in der Juli-Ausgabe der ASoK veröffentlichter Beitrag von Priv.-Doz. Dr. Iris C. Fischlmayr erörtert die Gründe für die mangelnde Bereitschaft zu langfristigen Auslandsentsendungen, die tatsächliche Ausgestaltung alternativer Formen von internationaler Tätigkeit sowie deren oft noch unerkannte Schattenseiten.
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Wednesday, July 21. 2010
Lindeonline wurde um weitere sozialversicherungsrechtliche Rechtgrundlagen erweitert. Verfügbar sind nun (neben B-KUVG, EUB-SVG, K-SVFG und NVG) das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz ( GSVG) und das Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen ( FSVG).
Die Normen sind wie in Lindeonline üblich mit allen anderen Inhalten verknüpft und wie gewohnt einfach durchsuchbar.
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Monday, July 19. 2010
Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und Wiener Ärztekammer haben vergangene Woche eine Einigung zur Umsetzung neuer Gruppenpraxen erzielt. Konkret haben die Vertragspartner am 13. 7. 2010 grünes Licht für 22 solcher Projekte gegeben, die bis Mitte nächsten Jahres Realität werden sollen. Dabei werden Ärzte der Fachrichtungen Chirurgie, Haut, Gynäkologie, Innere Medizin, Kinder, HNO, Orthopädie, Radiologie und Augen zusammenarbeiten. Die jetzt fixierten Ordinationszusammenschlüsse werden noch nicht nach dem kommenden Modell der Ärzte-GmbH umgesetzt, sondern basieren auf den bisher geltenden Regelungen. Für die Patienten bedeutet dies nach Auskunft der WGKK jedoch keinen Unterschied. Sie können in jedem Fall mit einer Reihe von Vorteilen rechnen: So haben Gruppenpraxen ab zwei Ärzten mindestens 30 Stunden pro Woche geöffnet, ab drei Ärzten sind 40 Stunden vorgesehen – und zwar fünf Tage die Woche. Dazu kommt, dass diese Praxen keine Urlaubssperre haben, die Kunden im Krankheitsfall also nicht nach einer ärztlichen Vertretung suchen müssen.
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Friday, July 16. 2010
Das BMASK hat den Entwurf zu einem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz zur Begutachtung versandt. Lohn- und Sozialdumping ist eine sozialpolitisch unerwünschte Erscheinung, die nicht nur Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung vorenthält, sondern auch den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen untergräbt. Gerade im Zuge der anstehenden Öffnung des Arbeitsmarktes für osteuropäische EU-Bürger kann es zu einer Verstärkung dieses negativen Phänomens kommen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden dementsprechend Maßnahmen gesetzt, wie etwa die Kontrolle des kollektivvertraglichen Mindestentgelts und die Sanktionierung der Unterentlohnung durch den Arbeitgeber mit einer Verwaltungsstrafe von 5.000 bis 50.000 Euro (im Wiederholungsfall 10.000 bis 100.000 Euro). Handelt es sich um entsandte Arbeitnehmer ist weiter die KIAB als Kontrollbehörde vorgesehen. Die Kontrollmaßnahmen sollen sofort mit dem Auslaufen der für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten bestehenden Übergangsfrist mit 30. 4. 2011 wirksam sein. In Summe kann nach Berechnungen des BMASK durch die geplanten Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 445 Mio. Euro vermieden werden.
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Wednesday, July 14. 2010
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH i. Z. m. der Einstellung der Notstandshilfe begründet die Ausbildung in einer Schule oder in einem schulähnlichen geregelten Lehrgang kraft Gesetzes die unwiderlegliche Vermutung, dass der Betreffende so lange nicht an einer neuen Beschäftigung, sondern an der Erreichung seines Ausbildungszieles interessiert (und daher nicht arbeitslos) ist, als er in der Schule oder in einem geregelten Lehrgang ausgebildet wird bzw. sich der praktischen Ausbildung unterzieht. Seine allfällige bestehende Arbeitswilligkeit kann ein solcher Anspruchswerber daher nicht durch die bloße Erklärung, arbeitswillig zu sein, sondern nur durch die Beendigung der Ausbildung wirksam dokumentieren. Soweit die Vermutung nach § 12 Abs. 3 lit. f AlVG sich auf den Besuch einer „Hochschule“ bezieht, gilt sie nach dem Wortlauf des Gesetzes nur für „ordentliche Hörer“. Für diese Fälle hat der VwGH ausgesprochen, dass schon die Immatrikulation die Vermutung bewirke, dass eine Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt nicht gegeben sei (VwGH 26. 1. 2010, 2008/08/0011).
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Monday, July 12. 2010
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 9. 7. 2010 das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 (AWEG 2010) beschlossen, wodurch der Bezug von Medikamenten über das Internet ausdrücklich verboten wird. Durch die Schaffung vollzugstauglicher und praxisnaher Vorschriften soll mit diesem Gesetz vor allem eine effiziente Überwachung der Einfuhr und des Verbringens von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln gewährleistet werden, um das hohe Risiko zu reduzieren, das mit dem illegalen Bezug von minderwertigen, gefälschten oder gesundheitsschädlichen Produkten einhergeht. Das AWEG 2010 enthält daher eine ausdrückliche Verbotsregelung für den grenzüberschreitenden Bezug von Arzneiwaren und Blutprodukten, die im Fernabsatz – etwa über das Internet – bestellt wurden. Werden solche Produkte entgegen dieser Bestimmung nach Österreich eingeführt oder verbracht, können sie von Zollorganen oder Organen des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen an den Absender zurückgesandt oder – falls dies nicht möglich ist – vernichtet werden. Die Kosten dafür hat der jeweilige Besteller zu tragen.
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Friday, July 9. 2010
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger weist in einer Aussendung darauf hin, dass mit dem parlamentarischen Beschluss zur Einführung der Mindestsicherung und zur Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung nun auch rund 17.000 Sozialhilfeempfänger eine e-card erhalten werden und damit zu einem Vertragsarzt ihrer Wahl gehen können. Diese Personen waren – weil nicht per Gesetz krankenversichert – bisher vom e-card-System ausgenommen und mussten daher mit einem „Krankenhilfeschein“ zum Arzt gehen. Die neuen Regelungen treten mit 1. 9. 2010 in Kraft. Die Empfänger der Mindestsicherung werden laut Hauptverband noch im August 2010 ihre e-card per Post erhalten, sofern sie eine solche nicht schon haben.
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Wednesday, July 7. 2010
Das EU-Parlament erkennt Indizien, dass Praktikanten verstärkt als billiger Ersatz für teure Arbeitskräfte ausgebeutet werden, und möchte diesem Trend mit der Regulierung unbezahlter Praktika begegnen. In einem ersten Schritt sprach sich das Plenum am Dienstag in einer Resolution für die Schaffung einer europäischen Qualitätscharta mit Mindestanforderungen für Praktika aus. In dieser soll eine „Mindestzuwendung basierend auf den Lebenshaltungskosten am Praktikumsort“ enthalten sein. Praktikanten sollen zudem Versicherungsschutz und Sozialleistungen erhalten. Abgesichert werden soll zudem, dass ein Praktikum „keine realen Arbeitsplätze ersetzen“ soll, sondern Teil einer Ausbildung ist. Dass ein Praktikum nur während der Ausbildung gemacht werden kann und nicht, wenn diese schon abgeschlossen ist, könnte etwa durch einen Vertrag mit der zuständigen Bildungseinrichtung sichergestellt werden. Bei Praktika sollen künftig zudem die Art der Tätigkeit und die zu erwerbenden Qualifikationen klar ersichtlich sein. Außerdem sollen Praktika zeitlich begrenzt werden.
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