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Thursday, August 26. 2010
Das deutsche Bundeskabinett hat am 25. 8. 2010 einen Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. Danach sollen Bewerber und Beschäftigte in Hinkunft besser vor der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten geschützt werden, zugleich sollen aber auch – Kontrolle und Korruptionsbekämpfung betreffend – die berechtigten Interessen der Arbeitgeber gewahrt bleiben. Der Gesetzentwurf ist hier um einen angemessenen Ausgleich bemüht und trägt insgesamt zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis bei. Explizit geregelt werden unter anderem das Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren, die Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen, die Videoüberwachung im nicht öffentlichen Bereich sowie der Einsatz von Ortungssystemen. Strenge Regeln gelten auch für die Erhebung biometrischer Merkmale, bspw. von Fingerabdrücken.
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Wednesday, August 25. 2010
Die FinStrG-Novelle 2010 und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 haben am 24. 8. 2010 den Ministerrat passiert. Allerdings bleiben noch einige Punkte offen, die laut Protokoll-Anmerkungen noch im Parlament besprochen und dann über Abänderungs- bzw. Entschließungsanträge in die beiden Gesetze eingebracht werden sollen. Unter anderem geht es dabei um die abgabenrechtlich korrekte Erfassung, Besteuerung und Kontrolle von Spekulationseinkünften sowie um Details zur Auftraggeberhaftung und Fragen von Stundungs- und Aussetzungszinsen.
Mit dem Paket soll Steuerhinterziehung effizienter bekämpft werden, man will auch die Steuerflucht stoppen, die organisierte Schattenwirtschaft austrocknen und Sozialmissbrauch unterbinden. Für die geplante Finanzpolizei sollen schon bestehende Einheiten zusammengeführt, aber auch die Zahl der Mitarbeiter aufgestockt werden.
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Wednesday, August 25. 2010
Wie die WGKK berichtet, wurden in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres nach 1.788 Einzelprüfungen in Unternehmen insgesamt 10,2 Mio. Euro an Beiträgen nachverrechnet. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber 2009, als es im Gesamtjahr bei 2.041 Prüfungen rund 11,4 Mio. Euro waren. Eine Ursache für diesen Anstieg dürfte in der kontinuierlichen Aufstockung des Expertenteams liegen: Zwischen 2006 und 2009 hat die WGKK die Kontrollgruppe von 10 auf mittlerweile 20 Personen verdoppelt. Sie prüfen im Raum Wien Betriebe gezielt danach, ob die Arbeitnehmer zur Sozialversicherung gemeldet sind und die entsprechenden Beiträge bezahlt werden. Die Sorgenkinder finden sich vor allem in der Gastronomie sowie in der Bau- und Transportbranche. Diese Sparten sind es auch, die die Prüfer besonders unter die Lupe nehmen. Im ersten Halbjahr 2010 haben die Kontrolleure hier 37 Schwerpunkt-Aktionen absolviert (2009 gesamt: 59 Aktionen). Die WGKK verweist auch auf den nicht zu beziffernden Präventionseffekt, den die gesteigerten Kontrollen mit sich bringen.
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Tuesday, August 24. 2010
Die Verpachtung eines Gewerbebetriebs ist grundsätzlich noch keine Aufgabe des Betriebs. Eine Betriebsaufgabe ist nach der Rechtsprechung (nur) dann anzunehmen, wenn die Umstände objektiv darauf schließen lassen, dass der Verpächter nach einer allfälligen Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem vorhandenen Betriebsvermögen nicht mehr in der Lage ist, seinen Betrieb fortzuführen, oder sonst das Gesamtbild der Verhältnisse für die Absicht des Verpächters spricht, den Betrieb nach Auflösung des Pachtvertrags nie wieder auf eigene Rechnung und Gefahr weiterzuführen (UFS 18. 5. 2010, RV/0755-G/07). In einem Beitrag in der Sommerausgabe des UFSjournals widmet sich Mag. Roland Setina vom UFS Graz eingehend dieser Entscheidung.
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Tuesday, August 24. 2010
Der Garant muss zur Sicherung seiner Rückgriffsansprüche vom Begünstigten die strikte, „pedantisch genaue“ Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen verlangen. Entspricht ein bei der Inanspruchnahme der Garantie vorzulegendes Dokument nicht dem in der Garantieurkunde vorgeschriebenen Inhalt, dann liegt keine formgerechte Inanspruchnahme vor, und der Garant kann die im Garantievertrag verbriefte Leistung ablehnen. Hängt die Auszahlung der Bankgarantie nur von einer Erklärung des Begünstigten ab, so gilt die formelle Garantiestrenge uneingeschränkt, und der Begünstigte hat die Anspruchsvoraussetzungen pedantisch genau zu erfüllen. Da die Klägerin die Garantiebedingung der Vorlage der Originalbankgarantie nicht erfüllte und damit keine formgerechte Inanspruchnahme vornahm, hat die Beklagte die im Garantievertrag verbriefte Leistung zu Recht, ohne dass ihr bloße „Wortklauberei“ vorgeworfen werden könnte, abgelehnt (OGH 30. 6. 2010, 7 Ob 232/09g).
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Tuesday, August 24. 2010
Bei der diesjährigen Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG), BGBl. I Nr. 59/2010, ausgegeben am 27. 7. 2010, liegt das Hauptaugenmerk vor allem auf der Angleichung des Urlaubssystems des BUAG an das allgemeine Urlaubsrecht. In einem Beitrag in der in Kürze erscheinenden Septemberausgabe der PV-Info stellt Rudolf Grafeneder, Spezialist für die Personalverrechnung im Baugewerbe, alle Neuerungen im Detail (so z. B. die Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr) vor.
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Tuesday, August 24. 2010
Entrichtet eine österreichische Konzerntochtergesellschaft Lizenzgebühren an eine schweizerische Kollektivgesellschaft (eine der OG vergleichbare Personengesellschaft) mit deutschen Gesellschaftern, dann sind diese Lizenzgebühren nicht durch das österreichisch-schweizerische Abkommen vor der Quellenbesteuerung nach § 99 EStG geschützt, weil nach dem Recht aller beteiligten Staaten die schweizerische Personengesellschaft transparent
und folglich nicht in der Schweiz ansässig und daher auch nicht abkommensberechtigt ist.
Infolge der Transparenz der schweizerischen Personengesellschaft sind die Lizenzgebühren daher als - über die schweizerischen Personengesellschaftsbetriebstätten bezogene - Einkünfte der in Deutschland ansässigen Gesellschafter zu werten. Auf Grund des österreichisch-deutschen Abkommens sind die Lizenzgebühren von der österreichischen Quellenbesteuerung zu entlasten.
Das Entlastungsverfahren ergibt sich hierbei aus der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 (DBA-EVO). Demnach wäre eine Freistellung vom Quellensteuerabzug nach den Regeln des § 4 der DBA-EVO möglich. Wurde der Steuerabzug vorgenommen, dann müssten die deutschen Gesellschafter die Rückzahlung beantragen (siehe Rückzahlungserlass AÖFV Nr. 63/2002). (EAS 3175 vom 20. 8. 2010)
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Monday, August 23. 2010
Einem Berufsgeheimnis unterliegende Abgabepflichtige befinden sich in einem Dilemma, denn einerseits besteht im Abgabenverfahren auch für sie eine umfassende Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, andererseits statuiert das Berufsgeheimnis die Pflicht zur Verschwiegenheit. In einem Beitrag in SWK-Heft 23/24/ 2010 zeigt HR Dr. Maria Joklik-Fürst, Teamleiterin der Großbetriebsprüfung, Lösungsansätze auf, wie beiden gesetzlichen Verpflichtungen bestmöglich entsprochen werden kann.
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Monday, August 23. 2010
Mutwillige Antragstellungen bzw. Klagsführungen im Pflegegeldverfahren können unter Umständen nachteilige Auswirkungen für den Antragsteller haben. Es gibt im Pflegegeldverfahren im Falle mutwillig eingebrachter Eingaben vielfältige Sanktionsmöglichkeiten. Als Sanktionen sehen die einschlägigen Gesetze unter anderem die Verhängung von Mutwillensstrafen bzw. die Überwälzung der Verfahrenskosten auf den Versicherten vor. Ein Beitrag von Mag. Sebastian Zankel in der August-Ausgabe der ASoK untersucht die einzelnen Sanktionsmöglichkeiten im Bescheidverfahren bzw. im sozialgerichtlichen Prozess.
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Friday, August 20. 2010
Aus der Bezeichnung des „Empfängers“ einer Sendung muss zweifelsfrei erkennbar sein, für wen sie bestimmt ist. Fehlt eine solche hinreichende Individualisierung, weil zufolge Namensgleichheit und identer Anschrift die angeführten Merkmale auf mehrere Personen zutreffen, so hat weder die Hinterlegung einer solchen Sendung noch die Verweigerung ihrer Annahme die Wirkung einer Zustellung. Das gilt auch für den Fall der Zustellung an einen Ersatzempfänger, es sei denn, das zuzustellende Stück wäre dem Empfänger tatsächlich zugekommen (§ 7 ZustG) (OGH 19. 5. 2010, 6 Ob 31/10t).
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