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Thursday, September 30. 2010
Das Serviceentgelt für das Jahr 2011 wird fällig. Für (freie) Dienstnehmer und Lehrlinge, die am 15. 11. 2010 zur Krankenversicherung gemeldet sind, ist das Serviceentgelt für die E-Card in der Höhe von 10 Euro durch die Dienstgeber einzubehalten und zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen für November 2010 abzuführen. Dies gilt ebenso für mitversicherte Ehegatten und Lebensgefährten. Das Serviceentgelt mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Die Abrechnung erfolgt bei Selbstabrechnerbetrieben mittels Beitragsnachweisung für November 2010 in der Verrechnungsgruppe N89. Vorschreibebetriebe melden die Summe der einzuhebenden Serviceentgelte mit dem Formular „Meldung des Service-Entgelts für Vorschreibebetriebe“ innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende des Beitragszeitraums November. Im Formularfeld „für das Jahr“ ist immer das Jahr einzutragen, für welches das Serviceentgelt entrichtet wird (also 2011).
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Thursday, September 30. 2010
Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass die in § 33 TP 8 Abs. 2 Z 1 Gebührengesetz enthaltene Gebührenbefreiung für Lombarddarlehen nach der durch das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz erfolgten Änderung des ABGB für Einmalkreditverträge gilt, unverändert jedoch nicht für wiederholt ausnutzbare Kredite (BMF-Information vom 28. 9. 2010, BMF-010206/0213-VI/5/2010).
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Thursday, September 30. 2010
Ein Steuerpflichtiger, der als Produktberater für Finanzdienstleistungen Vermögensberater bei der Geschäftsaufbringung fachlich unterstützt, somit selbst keine Rechtsgeschäfte im Namen und für Rechnung des Dienstgebers abschließt, erfüllt nicht die Kriterien für eine Vertretertätigkeit im Sinne der VO BGBl. II 2001/382 (UFS 13. 9. 2010, RV/2287-W/10).
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Wednesday, September 29. 2010
Grundsätzlich setzt der Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung gem. § 122 Abs. 1 lit. a ASVG das Bestehen einer Pflichtversicherung voraus. Dieser Grundsatz wird jedoch mehrfach durchbrochen, indem ein Anspruch auf Leistungen (auch für Angehörige) trotz bereits beendetem Versicherungsverhältnis vorgesehen wird, sofern sich der Versicherungsfall innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Beendigung der Pflichtversicherung ereignet. Man spricht hier von der sog. Schutzfrist. In diesen Fällen kommt es also zu einem Auseinanderklaffen von Versicherungs- und Leistungsverhältnis. Einen Überblick über die geltende Rechtslage gibt Dr. Andreas Gerhartl in der September-Ausgabe der ASoK.
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Wednesday, September 29. 2010
Nach Informationen aus dem BMF haben sich die Mitgliedstaaten der EU politisch geeinigt, dass die Frist für Mehrwertsteuererstattungen in der EU für Anträge betreffend das Jahr 2009 noch bis 31. 3. 2011 verlängert wird. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass das elektronische Verfahren in vielen Mitgliedstaaten bis dato noch nicht problemlos funktioniert. Das heißt, dass Anträge für das Jahr 2009 noch nach dem 30. 9. 2010 möglich sind.
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Wednesday, September 29. 2010
Der am 28. 9. 2010 von der Europäischen Kommission vorgelegte Finanzbericht 2009 zeigt, dass 97 % aller zugewiesenen Mittel (2008: 98 %) ausgegeben wurden. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben auf über 112 Mrd. Euro. Der Großteil dieser Mittel wurde für Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums, der Beschäftigung, der Forschung und Entwicklung (44 Mrd. Euro) und der Landwirtschaft (ca. 40 Mrd. Euro) aufgewendet, über 10 Mrd. Euro flossen in die Entwicklungshilfe, und die Verwaltungsausgaben betrugen 7,4 Mrd. Euro. Der EU-Haushalt wird zu fast 70 % aus Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert, die sich nach dem jeweiligen Bruttonationaleinkommen richten. Die Mehrwertsteuereinnahmen sind seit Jahren rückläufig und machten im Jahr 2009 nur noch weniger als 11 % aus. Der Anteil der traditionellen Eigenmittel (hauptsächlich Zölle) lag bei knapp über 12 %. Der Vorjahresüberschuss und die sonstigen Einnahmen machen 7,5 % aus.
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Tuesday, September 28. 2010
Werterhaltende Verfügungen über erbrachte Sach- und Bareinlagen vor Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung sind zulässig, wenn dem erhöhten Nennkapital zumindest im Zeitpunkt der Anmeldung auch tatsächlich ein entsprechender Wert im Gesellschaftsvermögen gegenübersteht. Die freie Verfügbarkeit des wertersetzenden Kapitals ist bei der Anmeldung durch die Vorlage einer aktuellen Bestätigung eines Kreditinstituts nachzuweisen (OGH 24. 6. 2010, 6 Ob 108/09i).
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Tuesday, September 28. 2010
Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern sind dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn durch sie ein entsprechender Gegenwert erlangt wird, somit bloß eine Vermögensumschichtung und keine Vermögensminderung eintritt. Die Auffassung des UFS, ein wetterfester Verbindungsgang bedeute nach der Verkehrsauffassung für jeden – auch nicht körperbehinderten – potenziellen Erwerber der Liegenschaft einen werterhöhenden Nutzen und das Vorbringen des Beschwerdeführers, bei Wegfall der Behinderung würde dieser Verbindungsgang wieder entfernt werden, sei realitätsfern und lasse sich mit einer wirtschaftlich vernünftigen Denkweise nicht in Einklang bringen, kann nicht als unschlüssig erkannt werden (VwGH 29. 7. 2010, 2010/15/0003; siehe dazu bereits Fink, UFSjournal 2009, 440, zu UFS 24. 11. 2009, RV/0161-G/08).
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Monday, September 27. 2010
Auch wenn Voraussetzung für den Obmann eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ist, so kann diese Tätigkeit nicht als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit angesehen werden. Allein durch den Umstand, dass der Obmann einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führen muss, wird der geforderte enge Zusammenhang mit der Landwirtschaft nicht erreicht. Die Einkünfte als Obmann sind als selbständige Einkünfte nach § 22 Abs. 1 Z 2 EStG zu behandeln und unterliegen damit nicht der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung (VwGH 29. 7. 2010, 2006/15/0217).
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Monday, September 27. 2010
In etlichen größeren Betrieben, die eine erhebliche Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigen, besteht kein Betriebsrat. In solchen Fällen wird manchmal dem jeweiligen Arbeitgeber vorgehalten, dass er für die Errichtung eines Betriebsrats zu sorgen habe. Tatsächlich gibt es aber im österreichischen Betriebsverfassungsrecht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Errichtung eines Betriebsrats oder zur Förderung eines Betriebsrats. In einem Beitrag in der September-Ausgabe der ASoK erläutert Dr. Thomas Rauch die diesbezügliche Rechtslage.
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