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Thursday, September 16. 2010
Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass es sich beim AMS (laut § 1 Abs. 1 AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, einem Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes obliegt) um eine öffentliche Schule oder eine Privatschule handelte. Es ist auch nicht erkennbar, dass mit den vom AMS veranstalteten so genannten "Vermittlungspools" eine einer öffentlichen Schule im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 vergleichbare Tätigkeit in Form der Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten ausgeübt worden wäre. Infolgedessen hat die Beschwerdeführerin aber auch mit der Durchführung der Vermittlungspools keine Umsätze von Privatlehrern an "Schulen im Sinne der lit. a" erbracht (VwGH 30. 6. 2010, 2007/13/0019).
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Wednesday, September 15. 2010
Der Transport von Fallschirmspringern zwecks Absprung fällt nicht unter die nach § 10 Abs. 2 Z 12 UStG begünstigte Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art (VwGH 30. 6. 2010, 2007/13/0041).
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Tuesday, September 14. 2010
Das BMF hat die Fahrzeuge Mahindra (Type BX5 SR 4 BU Bolero Single Kabine – offene Ladepritsche; Type s5 TZ4 BU GOA Single Kabine – offene Ladepritsche) und Tata (Type 464 SC PL 4x4 Xenon Single Kabine – offene Ladepritsche; Type 464 SC PL 4x4 Xenon Doppel Kabine – offene Ladepritsche) in die Liste der Pritschenwagen gemäß § 7 der Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 und zugleich gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der VO BGBl. II Nr. 193/2002 aufgenommen. Zur aktualisierten Liste der begünstigten Pritschenwagen.
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Monday, September 13. 2010
Österreich ist mit Einführung von Advance Ruling ab 1. 1. 2011 dem Beispiel vieler europäischer Staaten gefolgt und hat die Möglichkeit geschaffen, gegen Entrichtung eines Verwaltungskostenbeitrags antragsgebundene Rechtsauskünfte für noch nicht verwirklichte Sachverhalte in den Bereichen Umgründungen, Gruppenbesteuerung und Verrechnungspreise vom Finanzamt zu erlangen. Diese Rechtsauskünfte sind verbindlich und ergehen in Bescheidform. Dadurch wird die Rechtssicherheit und damit auch die Planungssicherheit in diesen drei wirtschaftlich äußerst bedeutsamen Bereichen erhöht, ohne aber bisher bestehende Ansprüche auf kostenlose Rechtsauskünfte einzuschränken. In einem Beitrag in SWK-Heft 26 erläutert Dr. Birgitt U. Koran die neue Regelung.
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Friday, September 10. 2010
Das in § 10 RAO normierte Verbot der Doppelvertretung liegt im öffentlichen Interesse, denn es dient dem Schutz der durch einen Rechtsanwalt vertretenen Parteien. Seine Einhaltung wird für das zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Klienten bestehende Treueverhältnis für wesentlich erachtet. Ebenso ist es für das allgemeine Bild der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit von Bedeutung. Da das Verbot der Doppelvertretung nicht grundsätzlich die Tätigkeit als Rechtsanwalt ausschließt, sondern nur Fallkonstellationen festlegt, in denen ein Tätigwerden unzulässig ist, ist diese Bestimmung nicht unverhältnismäßig und verletzt daher weder das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unversehrtheit des Eigentums noch jenes auf Freiheit der Erwerbsbetätigung. Es ist überdies aus verfassungsrechtlicher Sicht vertretbar, anzunehmen, dass eine formelle Doppelvertretung nicht die konkrete Gefahr einer Interessenkollision voraussetzt (VfGH 14. 6. 2010, B 1050/09).
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Thursday, September 9. 2010
Die Verpflichtung der Inhaber von Spielbankkonzessionen, ihren Sitz im Inland zu haben, ist eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit. Der kategorische Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, ist als unverhältnismäßig anzusehen, weil er über das hinausgeht, was zur Bekämpfung der Kriminalität erforderlich ist. Die Begrenzung der Zahl der Konzessionen kann mit dem Erfordernis gerechtfertigt werden, die Gelegenheiten zum Spiel einzuschränken. Eine Konzessionsdauer von 15 Jahren kann im Hinblick darauf, dass der Konzessionär ausreichend Zeit benötigt, um seine Investitionen zu amortisieren, ebenfalls gerechtfertigt sein. Gleichwohl steht es nicht mit der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit im Einklang, dass bei der Vergabe der Konzessionen keine Ausschreibung stattgefunden hat. Das Transparenzgebot ist eine zwingende Vorbedingung des Rechts eines Mitgliedstaats, Genehmigungen für den Betrieb von Spielbanken zu erteilen, unabhängig davon, wie die Betreiber ausgewählt werden. Die ohne jede Transparenz erfolgende Vergabe einer Konzession an einen Wirtschaftsteilnehmer, der in dem Mitgliedstaat niedergelassen ist, dem der öffentliche Auftraggeber zugehört, ist eine Ungleichbehandlung zum Nachteil von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern, die keine reale Möglichkeit haben, ihr Interesse an der fraglichen Konzession zu bekunden, und verstößt gegen das Unionsrecht ( EuGH 9. 9. 2010, Rs. C-64/08, Engelmann).
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Wednesday, September 8. 2010
Am 15. Oktober 2010 sind folgende Abgaben fällig:
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat August 2010;
- Normverbrauchsabgabe für den Monat August 2010;
- Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat August 2010;
- Werbeabgabe für den Monat August 2010;
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat August 2010;
- Lohnsteuer für den Monat September 2010;
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat September 2010;
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat September 2010;
- Kommunalsteuer für den Monat September 2010.
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Tuesday, September 7. 2010
Zur Erinnerung: Bis spätestens 30. September können noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2010 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Das voraussichtliche Einkommen sollte entsprechend belegt werden (z.B. durch eine Prognoserechnung). Bei Unternehmensgruppen hat der Gruppenträger den Herabsetzungsantrag unter Einbeziehung der steuerlichen Einkommen sämtlicher Gruppenmitglieder zu stellen.
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Monday, September 6. 2010
Nur wenige Wochen nach der Novellierung des GSpG gab es jetzt bereits die ersten Einsätze der SOKO Glücksspiel, bei denen 18 illegale Automaten beschlagnahmt wurden. So soll innerhalb kürzester Zeit der Wildwuchs illegaler Automaten in Österreich erfolgreich bekämpft werden. Wie das BMF berichtet, waren insgesamt rund ein Dutzend Beamte der insgesamt 80 Personen starken neu gegründeten Sondereinheit am vergangenen Dienstag, dem 31. 8. 2010, im Einsatz, kontrolliert wurde in mehreren Lokalen in Linz. Die deutlich verbesserten Verfahrens- und Beschlagnahmebestimmungen des neuen GSpG geben den Beamten der SOKO das notwendige rechtliche Instrumentarium in die Hand, um gegen das illegale Glücksspiel vorgehen zu können. Ab sofort werden in allen Bundesländern derartige Schwerpunktaktionen der SOKO Glücksspiel stattfinden.
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Friday, September 3. 2010
Das BMF hat am 1. September 2010 den Begutachtungsentwurf für ein Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG) zur Begutachtung versendet. Derzeit wird in Österreich von der öffentlichen Hand eine Vielzahl von Leistungen erbracht, die weder für die Leistungsempfänger noch für die öffentliche Hand transparent sind. Mit dem Transparenzportal soll eine einfache und übersichtliche Abfrage der Bürger über die von ihnen bezogenen Leistungen ermöglicht werden. Die öffentliche Hand erhält dadurch die Möglichkeit, mit anonymen Auswertungen die öffentlichen Leistungen systematisch zu erfassen und die einzelnen Leistungen besser aufeinander abzustimmen. Das Transparenzportal stellt zeitnah und übersichtlich dar, welche Leistungen die öffentliche Hand erbringt. Die Daten, die im Transparenzportal dargestellt werden, werden einerseits aus bestehenden Datenbanken, andererseits aus der Transparenzdatenbank abgerufen. In der Transparenzdatenbank werden jene Leistungen der öffentlichen Hand erfasst, die nicht in einer Datenbank des Bundesministers für Finanzen, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger oder des Arbeitsmarktservice enthalten sind. Die Begutachtungsfrist endet am 1. Oktober 2010.
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