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Wednesday, November 30. 2011
Mit Erlass vom 23. 11. 2011, BMF-010219/0262-VI/4/2011, erfolgte die Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 76/2011, des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010 und der Glücksspielgesetz-Novelle 2008, BGBl. I Nr. 54/2010 in die UStR 2000. Im Rahmen der laufenden Wartung wurden Aussagen aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, ABl. Nr. L 77 vom 23. 3. 2011, S. 1, sowie aktuelle Judikatur der Höchstgerichte übernommen und Aussagen zur überholten Rechtslage gestrichen.
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Wednesday, November 30. 2011
In einem kürzlich ergangenen EGMR-Urteil zur Kündigung einer prominenten deutschen Whistleblowerin werden das Recht auf freie Meinungsäußerung des Arbeitnehmers sowie das öffentliche Interesse an Information (über Missstände) gegen die Interessen des Arbeitgebers abgewogen. In einem für die November-Ausgabe der ASoK verfassten Beitrag nimmt Mag. Paula Aschauer, Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz, eine allgemeine Einschätzung dieser Entscheidung vor und beleuchtet im Speziellen deren Auswirkungen auf Österreich.
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Wednesday, November 30. 2011
Für die rund 520.000 Handelsangestellten wurde in der vierten Verhandlungsrunde folgende Einigung erzielt: Erhöhung der KV-Gehälter um durchschnittlich 3,6 % in allen Gehaltstafeln; Angestellte mit zu bis 1.500 Euro brutto erhalten einen Fixbetrag von 50 Euro; Angestellte über 1.500 brutto erhalten eine Erhöhung von 3,5 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 3,9 %; Anrechnung des Karenzurlaubes für das erste Kind im Ausmaß von 10 Monaten, für die Einstufung sowohl beim selben Arbeitgeber als auch als Vordienstzeiten bei Dienstgeberwechsel; 10 Monate Karenzurlaub werden weiters für das Jubiläumsgeld angerechnet; Hospizkarenz wird für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Urlaubsausmaß, die Kündigungsfrist und das Jubiläumsgeld ebenfalls im Ausmaß von 10 Monaten angerechnet; der Auszahlungszeitpunkt für den Urlaubszuschuss wird auf den 30. 6. vorverlegt. Der neue Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und gilt ab 1. 1. 2012.
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Tuesday, November 29. 2011
Eine Regelung eines Mitgliedstaats, wonach der Betrag der Steuer auf die nicht realisierten Wertzuwächse beim Vermögen einer Gesellschaft endgültig – ohne Berücksichtigung möglicherweise später eintretender Wertminderungen oder Wertzuwächse – zu dem Zeitpunkt festgesetzt wird, zu dem die Gesellschaft aufgrund der Verlegung ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes in einen anderen Mitgliedstaat aufhört, in dem ersten Mitgliedstaat steuerpflichtige Gewinne zu erzielen, verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit. Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ob sich die besteuerten nicht realisierten Wertzuwächse auf Kursgewinne beziehen, die im Aufnahmemitgliedstaat angesichts der dort geltenden Steuerregelung nicht zum Ausdruck kommen können. Die sofortige Einziehung der Steuer zum Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft, ohne der Gesellschaft die Möglichkeit zu bieten, die Zahlung des Steuerbetrags aufzuschieben, ist jedoch mit dem Unionsrecht unvereinbar (EuGH 29. 11. 2011, Rs. C-371/10, National Grid Indus BV).
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Tuesday, November 29. 2011
Seit dem 28. 11. 2011 laufen die Beratungen der Dezember-Session des VfGH, die bis 16. 12. dauern werden. Auf der Tagesordnung stehen u. a. die Kopierkosten bei Gericht (Höhe der verlangten Kopierkosten; eine solche Gebühr wird auch dann fällig, wenn die Infrastruktur des Gerichts nicht beansprucht wird), das E-Voting (Wahlordnung bei den ÖH-Wahlen) und das Glücksspielgesetz (Individualantrag: Glücksspielabgaben und Gebühren sind dann zu entrichten, wenn bei Wetten "die Teilnahme vom Inland" aus erfolgt, es sei jedoch technisch nicht möglich, dies festzustellen).
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Tuesday, November 29. 2011
Betriebsausgaben (laufende und nachträgliche) sind vom Steuerpflichtigen dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Erbringt die Berufungswerberin keinerlei Nachweis dafür (durch Überschussrechnungen, Unzumutbarkeit der Verwertung von Vermögen) und macht auch nicht glaubhaft, dass es ihr entgegen der vom Finanzamt bereits im Einkommensteuerbescheid 2007 und 2008 vertretenen Ansicht nicht zumutbar war, die ehemalige Betriebsschuld durch rechnerische Einnahmenüberschüsse ab Betriebsaufgabe und/oder durch Erlöse aus der Verwertung von Vermögen (Liegenschaft, Lebensversicherungen) zur Gänze (spätestens) bis zum Streitjahr 2009 zu tilgen, kommt ein auch nur teilweiser Zinsenabzug nicht in Betracht. Nur insoweit die ehemalige Betriebsschuld nachweislich nicht zumutbar bis zum 31. 12. 2008 gedeckt werden hätte können, wäre bezogen auf die verbleibende Restschuld im Jahr 2009 ein Zinsenabzug in Betracht gekommen (UFS 13. 10. 2011, RV/0512-F/10).
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Monday, November 28. 2011
Durch eine nationale Regelung kann die Möglichkeit der Ansammlung von Ansprüchen auf nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub, die während eines Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit erworben wurden, zeitlich begrenzt werden. Eine derartige Frist muss aber die Dauer des Bezugszeitraums, an den sie anknüpft, deutlich überschreiten. Das Unionsrecht steht nach dem zur Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ergangenen EuGH-Urteil im Fall eines während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähigen Arbeitnehmers einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten wie etwa Tarifverträgen nicht entgegen, die die Möglichkeit, Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub anzusammeln, dadurch einschränken, dass sie einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten vorsehen, nach dessen Ablauf der Anspruch erlischt (EuGH 22. 11. 2011, Rs. C-214/10, KHS).
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Friday, November 25. 2011
Besitzt ein das Pendlerpauschale beantragender Abgabepflichtiger mehrere Wohnsitze, so fußt dessen ertragsteuerliche An- respektive Nichtanerkennung einzig und allein auf der Entfernung zwischen Arbeitsstätte und dem nächstgelegenen Wohnsitz (UFS 8. 9. 2011, RV/0235-W/10).
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Friday, November 25. 2011
Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. 1. 2002, Rs. C-409/99, als zum Vorsteuerabzug berechtigende Kleinbusse anerkannt werden, wurde um ein weiteres Fahrzeug, den Lancia Voyager, erweitert. Zur aktualisierten Liste auf der BMF-Homepage.
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Friday, November 25. 2011
Das Unionsrecht steht einer von einem nationalen Gericht erlassenen Anordnung entgegen, einem Anbieter von Internetzugangsdiensten die Einrichtung eines Systems der Filterung aufzutragen, um einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorzubeugen. Eine solche Anordnung beachtet weder das Verbot, solchen Anbietern eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, noch das Erfordernis, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen einerseits dem Recht am geistigen Eigentum und andererseits der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung der Informationen zu gewährleisten (EuGH 24. 11. 2011, Rs. C-70/10, Scarlet Extended SA / Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs SCRL).
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