|
Tuesday, November 29. 2011
Betriebsausgaben (laufende und nachträgliche) sind vom Steuerpflichtigen dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Erbringt die Berufungswerberin keinerlei Nachweis dafür (durch Überschussrechnungen, Unzumutbarkeit der Verwertung von Vermögen) und macht auch nicht glaubhaft, dass es ihr entgegen der vom Finanzamt bereits im Einkommensteuerbescheid 2007 und 2008 vertretenen Ansicht nicht zumutbar war, die ehemalige Betriebsschuld durch rechnerische Einnahmenüberschüsse ab Betriebsaufgabe und/oder durch Erlöse aus der Verwertung von Vermögen (Liegenschaft, Lebensversicherungen) zur Gänze (spätestens) bis zum Streitjahr 2009 zu tilgen, kommt ein auch nur teilweiser Zinsenabzug nicht in Betracht. Nur insoweit die ehemalige Betriebsschuld nachweislich nicht zumutbar bis zum 31. 12. 2008 gedeckt werden hätte können, wäre bezogen auf die verbleibende Restschuld im Jahr 2009 ein Zinsenabzug in Betracht gekommen (UFS 13. 10. 2011, RV/0512-F/10).
|
|
Friday, November 25. 2011
Besitzt ein das Pendlerpauschale beantragender Abgabepflichtiger mehrere Wohnsitze, so fußt dessen ertragsteuerliche An- respektive Nichtanerkennung einzig und allein auf der Entfernung zwischen Arbeitsstätte und dem nächstgelegenen Wohnsitz (UFS 8. 9. 2011, RV/0235-W/10).
|
|
Wednesday, November 23. 2011
Eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gesellschaft, die mit einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, unterliegt in Österreich der Mindeststeuer nach § 24 Abs. 4 KStG 1988.(UFS 7. 10. 2011, RV/0422-G/10)
|
|
Tuesday, November 22. 2011
Die Kosten für ein Elektromobil sind als außergewöhnliche Belastung aufgrund eigener Behinderung zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn für einen PKW der Pauschbetrag nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die außergewöhnlichen Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996, gewährt wird, da das Elektromobil ein Hilfsmittel im Sinn des § 4 der Verordnung ist (UFS 14. 7. 2011, RV/1740-W/11; Amtsbeschwerde beim VwGH zu 2011/15/0145 eingebracht).
|
|
Friday, November 18. 2011
Das elektronische Verfahren zur Vorsteuererstattung erfordert, wie ein kürzlich vom UFS entschiedener Fall (UFS 19. 9. 2011, RV/0344-G/11) zeigt, ein besonders hohes Maß an Genauigkeit: Unvollständig übermittelten Anträgen wird die Anerkennung versagt, und es gibt kaum Möglichkeiten zur Nachbesserung von Pflichtangaben. In einem Beitrag in der UFSjournal-Novemberausgabe erläutert Dr. Michael Rauscher vom UFS Graz, worauf in der Praxis zu achten ist.
|
|
Wednesday, November 16. 2011
Tätigkeiten unterschiedlicher Einkunftsarten stellen einen einheitlichen Gewerbebetrieb dar, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derartig miteinander verflochten sind, dass die gesamte Betätigung nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher (Gewerbe-)Betrieb aufzufassen ist. Die (kurzfristige) Zimmervermietung in einer Frühstückspension mit 33 Betten und die (ebenfalls kurzfristige) Vermietung eines Appartements an Feriengäste können als gleichartige Betätigungen angesehen werden. Dies vor allem, wenn sich die vermieteten Gebäude(teile) in örtlicher Nähe zueinander befinden (ca. 50 m entfernt im selben Ort), für beide Bereiche dasselbe Personal tätig ist und die Bewerbung der gesamten Vermietungstätigkeit anhand eines gemeinsamen Internetauftritts erfolgt (UFS 29. 9. 2011, RV/0499-I/09).
|
|
Friday, November 11. 2011
Einkünfte, die aus einer Erfindung resultieren, können unter verschiedene Einkunftsarten subsumiert werden. Überwiegen die Verwertung und Vermarktung einer Erfindung in seinen beiden Unternehmen die erfinderische Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, so ist insgesamt von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Daher sind die Einkünfte aus der Verwertung der Erfindung (Lizenzeinnahmen bzw. Veräußerungserlös aus Verkauf der Lizenzen) Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 23 EStG 1988. In einem Beitrag in der Novemberausgabe des UFSjournals erläutert Mag. Helga Hochrieser vom UFS Wien anhand eines konkreten Berufungsfalls (UFS 6. 9. 2011, RV/2232-W/09) die möglichen Fallvarianten und versucht zu klären, in welchen Fällen eine Steuerbegünstigung nach § 38 EStG 1988 zusteht.
|
|
Wednesday, November 9. 2011
Die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages bei inhaltlichen und formalen Mängeln bzw. dem Fehlen einer Unterschrift oder Vollmacht liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, sondern ist verpflichtend vorzunehmen (UFS 26. 9. 2011, RV/0028-F/10).
|
|
Monday, November 7. 2011
Von einer pädagogisch qualifizierten Person i. S. d. § 34 Abs. 9 Z 3 EStG 1988 kann nur gesprochen werden, wenn deren Ausbildung zumindest jenen Umfang aufweist, der der Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern im jeweiligen Bundesland entspricht. Dies ist (entgegen LStR 2002, Rz. 884a ff.) bei einem bloß acht Stunden dauernden Kurs nicht der Fall. Bei den Kinderbetreuungskosten nach § 34 Abs. 9 EStG 1988 sind auch an Angehörige geleistete Aufwendungen abzugsfähig, wenn der Angehörige in einem anderen Haushalt lebt, pädagogisch im Sinne des Gesetzes qualifiziert ist und er, anders als üblicherweise bei einer Kinderbetreuung durch nahe Angehörige, hierfür ein Entgelt erhält. Die mit dem Angehörigen abgeschlossene Vereinbarung muss die Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen einander Nahestehenden entsprechen (UFS 18. 10. 2011, RV/1801-W/11). Im Schwerpunktthema Kinderbetreuungskosten und pädagogische Qualifikation in der UFSjournal-Novemberausgabe setzen sich Dr. Rudolf Wanke vom UFS Wien und Petra Borgmann ausführlich mit dieser heiklen, umstrittenen Frage auseinander.
|
|
Friday, November 4. 2011
Ein Unternehmer, der im Inland weder Sitz noch Betriebsstätte hat und Umsätze in Österreich tätigt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, hat gemäß Art. 1 Abs. 1 UStG 1994 Anspruch auf Zuteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (UFS 29. 9. 2011, RV/0238-G/11).
|
|