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Friday, December 30. 2011
Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2011 Leitlinien angenommen, um die Versicherungsbranche bei der Anwendung einer geschlechtsneutralen Preisgestaltung zu unterstützen. Die Leitlinien stellen klar, dass das Urteil des EuGH vom 1. 3. 2011, Rs. C-239/09, Test-Achats, lediglich für neue Verträge gilt, und zwar insbesondere für nach dem 21. 12. 2011 geschlossene Verträge. Anhand von Beispielen wird auch veranschaulicht, was als neuer Vertrag angesehen wird, damit die umfassende Anwendung der geschlechtsneutralen Regelung auf EU-Ebene ab diesem Zeitpunkt gewährleistet ist. Zudem enthalten die Leitlinien Beispiele für geschlechterbezogene Versicherungspraktiken, die mit dem Grundsatz der geschlechtsneutralen Prämien und Leistungen vereinbar sind und vom Urteil im Fall Test-Achats unberührt bleiben. Dabei handelt es sich um vielfältige Praktiken, von der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen über die Preisgestaltung bei Rückversicherungen und die Übernahme medizinischer Risiken bis hin zu gezieltem Marketing.
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Friday, December 30. 2011
Mit Erlass vom 14. 12. 2011, BMF-010203/0580-VI/6/2011, erfolgt insbesondere die Anpassung der EStR 2000 aufgrund der Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2011, das
Abgabenänderungsgesetz 2011 sowie die LuF-PauschVO 2011. Änderungen der EStR 2000, die sich aus der Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen (KESt neu) ergeben, werden (noch) nicht berücksichtigt. Die diesbezüglichen Änderungen werden in einem gesonderten Erlass behandelt, der im Zuge der nächsten Wartung in die EStR 2000 eingearbeitet wird. Die behandelten Themen umfassen u. a.: Spendenbegünstigungen; Entfall der Forschungsfreibeträge; Pensionsrückstellungen; Mitteilungspflicht gemäß § 109b EStG; gemischt veranlasste Reisen; Freibetrag für investierte Gewinne; Werbungskosten bei Zimmer-/Appartementvermietung.
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Thursday, December 29. 2011
Der freie Dienstvertrag unterscheidet sich von einem Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 4 Abs. 2 ASVG durch die persönliche Unabhängigkeit des Dienstnehmers vom Dienstgeber. Grundvoraussetzung für die Annahme persönlicher Abhängigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 ASVG und damit eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist die persönliche Arbeitspflicht. Der Journalist/Fotograf war persönlich leistungspflichtig; eine Vertretungsmöglichkeit bestand nur im Kollegenkreis. Der Betriebssitz diente ihm als Arbeitsplatz, wo ihm Schreibtisch, Computer, Telefon und Internet zur Verfügung standen. Es waren zwar keine genauen Arbeitszeiten festgelegt, er war aber dazu verpflichtet (wenn er nicht gerade im Außendienst tätig war), an der täglichen Ressortbesprechung teilzunehmen; seine Anwesenheit bei der wöchentlichen Redaktionssitzung wurde erwartet. (...) Daraus, dass er Vorschläge für Themen erstattete, kann nicht auf seine persönliche Unabhängigkeit geschlossen werden; es kann davon ausgegangen werden, dass auch angestellte Journalisten Themen für Zeitschriftenartikel vorschlagen. Auch daraus, dass er manche Geschichten nicht machen wollte und sodann andere Aufträge erhielt, kann auf eine persönliche Unabhängigkeit nicht geschlossen werden. Insofern lag lediglich ein auch in anderen Dienstverhältnissen üblicherweise bestehendes Mitspracherecht (vor einer Entscheidung) vor (VwGH 16. 11. 2011, 2008/080152).
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Thursday, December 29. 2011
Das sektorale Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen, die bestimmte Güter befördern (Abfälle, Steine, Erden, Kraftfahrzeuge, Rundholz und Getreide), auf der Inntalautobahn bedeutet bezüglich dieser Waren eine Beschränkung des freien Warenverkehrs. Eine solche Beschränkung kann jedoch gerechtfertigt sein, sofern sie eine geeignete und erforderliche Maßnahme zur Erreichung eines Gemeinwohlziels, wie etwa des Umweltschutzes, darstellt. Österreich hat allerdings nach Auffassung des EuGH die Möglichkeit, auf weniger einschränkende Maßnahmen zurückzugreifen, nicht ausreichend geprüft. Eine radikale Maßnahme wie ein völliges Fahrverbot auf einem Autobahnabschnitt, der eine überaus wichtige Verbindung zwischen bestimmten Mitgliedstaaten darstellt, schränkt den freien Warenverkehr unverhältnismäßig ein (EuGH 21. 12. 2011, Rs. C-28/09, Kommission/Österreich).
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Thursday, December 29. 2011
Ab dem Lohnzahlungszeitraum Jänner 2012 ist der Sachbezugswert für Dienstwohnungen, die bereits im Dezember 2008 den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wurden, mit dem vollen Richtwert zu berechnen. Die bisherige Übergangsregelung läuft mit Ende Dezember 2011 aus.
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Thursday, December 29. 2011
Ein Baumeister betätigt sich - außerhalb seines Baumeisterbetriebs - unternehmerisch im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994, wenn er auf Drängen Dritter (Bekannter bzw. Geschäftspartner) für diese zweimal hintereinander (im Abstand von drei Monaten) Kraftfahrzeuge im Ausland ankauft, ins Inland importiert, bereits wenige Tage später an diese weiterveräußert und für sie die Formalitäten der Anmeldung (Typisierung) abwickelt. Diesfalls wird er nämlich von Anfang an auf Drängen der späteren Käufer tätig und erwirbt die Kraftfahrzeuge unmittelbar für diese (davon zu unterscheiden wäre der Fall, dass er die Fahrzeuge zunächst privat für sich selbst anschafft und erst später von Interessenten zum Weiterverkauf gedrängt wird). Dadurch, dass der Baumeister jene Tätigkeiten tatsächlich wiederholt unter Ausnützung derselben Gelegenheit innerhalb eines Zeitraums von lediglich drei Monaten ausgeübt hat, ist das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit erfüllt (zumal auch eine einmalige Tätigkeit nachhaltig sein kann, wenn aus den Umständen des Falls auf den Willen geschlossen werden kann, die Tätigkeit bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen). Anzumerken ist, dass für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist; Einnahmenerzielungsabsicht genügt (UFS 29. 11. 2011, RV/0558-W/09).
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Wednesday, December 28. 2011
Nach TP 15 Anm. 6 GGG i. d. F. BGBl. I Nr. 52/2009 und BGBl. II Nr. 188/2009 ist für unbeglaubigte Aktenabschriften oder -ablichtungen und sonstige Kopien eine Gebühr in Höhe von 1 Euro für jede angefangene Seite zu entrichten; werden sie von der Partei selbst hergestellt, eine Gebühr in Höhe von 50 Cent für jede Seite. Nach § 29a GGG ist die TP 15 auch auf die Strafverfahren anzuwenden, die von Amts wegen zu verfolgende Straftaten zum Gegenstand haben. Laut VfGH ist die Erhebung einer Gebühr für das Anfertigen von Ablichtungen durch die Partei selbst – ohne Nutzung von Gerichtsinfrastruktur und unter Heranziehung eigener, von der Partei selbst mitgebrachter Geräte (wie Scanner oder Digitalkameras) – mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar, da dies bloß eine im Rahmen der Akteneinsicht vorgenommene, zeitgemäße Form der Abschriftnahme bedeutet. TP 15 GGG Anm. 6 i. d. F. Art. I Z 17 lit. b VO BGBl. II Nr. 188/2009 ist verfassungswidrig; § 29a GGG wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung des § 29a GGG tritt mit Ablauf des 30. 6. 2012 in Kraft. Art. I Z 17 lit. b VO BGBl. II Nr. 188/2009 ist gesetzwidrig; § 2 VO BGBl. II Nr. 390/2007 wird als gesetzwidrig aufgehoben (VfGH 13. 12. 2011, G 85, 86/11, V 77-81/11).
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Tuesday, December 27. 2011
Hinsichtlich der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels gilt:
Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel nicht mehr als 90 Minuten beträgt.
Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls unzumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 2,5 Stunden beträgt.
Beträgt die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 90 Minuten, aber nicht mehr als 2,5 Stunden, ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert wie die Fahrzeit mit dem Kfz (vgl. VwGH 24. 9. 2008, 2006/15/0001; UFS 30. 8. 2010, RV/0223-G/09; 4. 4. 2011, RV/0076-F/11). Für bereits laufende Pendlerpauschalien ist die Neuregelung der Rz. 255 spätestens ab 2013 anzuwenden (LStR 2002, Rz. 255, in der Fassung des 2. LStR-Wartungserlasses 2011 vom 14. 12. 2011, BMF-010222/0229-VI/7/2011).
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Tuesday, December 27. 2011
Gebäudeteile eines Krankenhauses, die als Parkplatz (Tiefgaragenplätze) sowohl für Bedienstete des Krankenhauses als auch für Besucher des Krankenhauses zur Verfügung stehen, sind von der Grundsteuerbefreiung des § 2 Z 8 GrStG 1955 mitumfasst. Es ist davon auszugehen, dass diese Parkplätze unmittelbar den Zwecken der Krankenanstalt dienen (UFS 28. 9. 2011, RV/0824-L/07).
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Tuesday, December 27. 2011
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind Umsätze für die Luftfahrt steuerfrei. In § 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 sind diese Umsätze definiert. Es handelt sich dabei um bestimmte Leistungen an Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen („begünstigte Luftverkehrsunternehmer“). Das BMF hat mit Erlass vom 21. 12. 2011, BMF-010219/0282-VI/4/2011, eine aktualisierte Liste (Stand: 1. 1. 2012) dieser begünstigten Unternehmer veröffentlicht.
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