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Wednesday, February 29. 2012
Der im Jahr 2009 eingeschlagene Weg zur finanziellen Konsolidierung aller Krankenversicherungsträger hat sich im vergangenen Jahr fortgesetzt. Nach dem nun vorliegenden vorläufigen Endergebnis rechnen die Krankenkassen bei einem Gesamtbudget von rund 15 Mrd. Euro für das abgelaufene Jahr 2011 mit einem Überschuss von 240 Mio. Euro. Darin berücksichtigt sind die seitens der Bundesregierung zur Verfügung gestellten 40 Mio. Euro aus dem Kassen-Strukturfonds sowie die Auswirkungen der mit dem Hauptverband vereinbarten Finanzziele. Damit haben im vergangenen Jahr nunmehr alle Krankenversicherungsträger den Turn-around geschafft und können mit einem positiven Jahresabschluss bzw. einer ausgeglichenen Gebarung rechnen. Ursache dieser erfreulichen Entwicklung ist nach Ansicht des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger neben der guten Konjunktur und den damit steigenden Beitragseinnahmen vor allem der konsequente Konsolidierungskurs der Kassen.
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Wednesday, February 29. 2012
Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. 1. 2002, Rs. C-409/99, als zum Vorsteuerabzug berechtigende Kleinbusse anerkannt werden, wurde um weitere Fahrzeuge, Opel Combo, Renault Grand Kangoo und Kangoo Maxi, erweitert. Zur aktualisierten Liste auf der BMF-Homepage.
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Wednesday, February 29. 2012
Die in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma verrichten ihre Tätigkeit in Österreich. Ihnen werden dazu Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde für diese Pkw NoVA und Kfz-Steuer vorgeschrieben. Als Fahrzeugstandort gilt bei Fahrzeugen von Unternehmungen jener Ort, von dem aus über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt wird. Der Betrieb des Fahrzeugs erfolgt dann auf eigene Rechnung des Halters, wenn er den Nutzen aus der Verwendung zieht und die Kosten trägt. Der Nutzen kann dabei in der Erlangung wirtschaftlicher oder ideeller Vorteile liegen; für die Tragung der Kosten ist vor allem auf die Unterbringung, Instandhaltung, Bedienung, Versicherung, Steuer etc abzustellen. Im konkreten Fall war der dauernde Standort der Fahrzeuge nicht in Österreich, und es bestand überdies nach dem KFG keine Zulassungsverpflichtung im Inland, weshalb weder NoVA noch Kfz-Steuer vorzuschreiben waren (UFS 25. 1. 2012, RV/0084-S/11).
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Tuesday, February 28. 2012
Am 27. 2. 2012 haben im VfGH die Beratungswochen der diesjährigen Frühjahrssession begonnen. Im steuerlichen Bereich steht dabei eine höchstgerichtliche Entscheidung zur Gaststättenpauschalierung an, gegen die der VwGH verfassungsrechtliche Bedenken hegt. In dem Antrag an den VfGH, die entsprechende Verordnung deshalb aufzuheben, führten die Verwaltungsrichter – vereinfacht gesagt – aus, dass die vorgesehene Steuerpauschale nichts mehr mit der tatsächlichen wirtschaftlichen Realität im Gastgewerbe zu tun habe, daher unsachlich und somit gesetzwidrig sei. Auf der Tagesordnung des VfGH stehen weiters auch die in Wien und Oberösterreich erlassenen Bettelverbote, die Frage der Kostentragung für den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von Hausbrieffachanlagen, die Zuweisung von Luftverkehrsrechten sowie die Frage, ob eine eingetragene Partnerschaft auch vor dem Standesamt geschlossen werden können soll. Die Beratungen des VfGH laufen bis zum 17. 3. 2012.
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Tuesday, February 28. 2012
Aufbewahrungsfristen sollen sicherstellen, dass die für die Beurteilung abgabenrechtlicher Pflichten und arbeitsrechtlicher Ansprüche erforderlichen Unterlagen zumindest so lange zur Verfügung stehen, wie die zugrunde liegenden Rechte und Pflichten noch nicht verjährt sind. Insofern besteht eine enge Verknüpfung zwischen Aufbewahrungsfristen und Verjährungsfristen. In der Februar-Ausgabe der PV-Info stellt Hannelore Ortner die in der jeweiligen Materie (Abgabenrecht, Arbeitsrecht, Abfertigung alt, Dienstzeugnis, Lohn- bzw. Gehaltspfändung) zu beachtenden Vorgaben in einem gelungenen Überblick vor.
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Tuesday, February 28. 2012
Kunstwerke in Deutschland werden teurer, wenn es nach der EU-Kommission geht. Die Brüsseler Behörde forderte Deutschland auf, die abgesenkte Mehrwertsteuer für Kunst- und Sammlerstücke anzuheben. Für sie gilt in Deutschland eine Mehrwertsteuer von sieben Prozent anstatt der üblichen 19 Prozent. Der EU-weite Mindestsatz für die Umsatzsteuer liegt bei 15 Prozent. Je nach Land gibt es Ausnahmen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Da Deutschland keine Sondergenehmigung für Kunstgegenstände hat, drohen nun ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und Geldstrafen. - (APA/dpa)
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Monday, February 27. 2012
Nach der Systematik des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts, an die das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) eindeutig anknüpft, ist bei teils entgeltlicher, teils unentgeltlicher Übertragung einer Sache (gemischte Schenkung) von einem Kauf und einer Schenkung auszugehen. Da gegenständlich der Kaufpreis den Wert der Liegenschaft (dreifacher Einheitswert) übersteigt, liegt ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft vor und wird kein Tatbestand i. S. d. § 1 Abs. 1 StiftEG erfüllt (UFS 25. 1. 2012, RV/1557-W/10).
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Monday, February 27. 2012
Zur Vermeidung eines Eingriffs in die Privatsphäre anderer Hausbewohner darf bei diesen nicht der Eindruck entstehen, dass sie von einer systematischen, identifizierenden Überwachungsmaßnahme eines Mieters betroffen sind und sich im Überwachungsbereich einer Videokamera befinden. Eine solche Überwachungsmaßnahme darf sich nach Maßgabe des Eindrucks für einen unbeteiligten Betrachter grundsätzlich nur auf den eigenen gemieteten (Wohn-)Bereich des Mieters beziehen (OGH 20. 1. 2012, 8 Ob 125/11g).
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Monday, February 27. 2012
Nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand unterliegen der Umsatzsteuer, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder - im Wettbewerb zu Privaten - auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Dabei reicht es aus, wenn die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen würde. Auch sog. Beistandsleistungen, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. Gemeinden erbracht werden, sind steuerpflichtig, sofern es sich um Leistungen handelt, die auch von Privatanbietern erbracht werden können. Entgegen der derzeitigen Besteuerungspraxis können danach z. B. auch die Leistungen kommunaler Rechenzentren umsatzsteuerpflichtig sein (BFH 10. 11. 2011, V R 41/10).
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Monday, February 27. 2012
Mit 1. 1. 2012 sind in Deutschland im Baugewerbe, Bergbau, Dachdeckerhandwerk, Zeitarbeitsgewerbe und in der Gebäudereinigung neue Mindestlohntarife in Kraft getreten. In der Abfallwirtschaft gelten bereits seit 1. 11. 2011 neue Mindestlöhne. Diese Neuerungen sind für jene österreichischen Unternehmen bedeutsam, die Leistungen in diesen Branchen in Deutschland erbringen, da sowohl inländische als auch ausländische Arbeitgeber mittels Rechtsverordnung verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den aktuell geltenden Mindestlohn zu zahlen. In der Februar-Ausgabe der ASoK stellt Mag. Robert Leitner, MBA die erwähnten Neuerungen im Detail vor.
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