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Wednesday, February 29. 2012
Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. 1. 2002, Rs. C-409/99, als zum Vorsteuerabzug berechtigende Kleinbusse anerkannt werden, wurde um weitere Fahrzeuge, Opel Combo, Renault Grand Kangoo und Kangoo Maxi, erweitert. Zur aktualisierten Liste auf der BMF-Homepage.
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Tuesday, February 28. 2012
Am 27. 2. 2012 haben im VfGH die Beratungswochen der diesjährigen Frühjahrssession begonnen. Im steuerlichen Bereich steht dabei eine höchstgerichtliche Entscheidung zur Gaststättenpauschalierung an, gegen die der VwGH verfassungsrechtliche Bedenken hegt. In dem Antrag an den VfGH, die entsprechende Verordnung deshalb aufzuheben, führten die Verwaltungsrichter – vereinfacht gesagt – aus, dass die vorgesehene Steuerpauschale nichts mehr mit der tatsächlichen wirtschaftlichen Realität im Gastgewerbe zu tun habe, daher unsachlich und somit gesetzwidrig sei. Auf der Tagesordnung des VfGH stehen weiters auch die in Wien und Oberösterreich erlassenen Bettelverbote, die Frage der Kostentragung für den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von Hausbrieffachanlagen, die Zuweisung von Luftverkehrsrechten sowie die Frage, ob eine eingetragene Partnerschaft auch vor dem Standesamt geschlossen werden können soll. Die Beratungen des VfGH laufen bis zum 17. 3. 2012.
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Monday, February 27. 2012
Zur Vermeidung eines Eingriffs in die Privatsphäre anderer Hausbewohner darf bei diesen nicht der Eindruck entstehen, dass sie von einer systematischen, identifizierenden Überwachungsmaßnahme eines Mieters betroffen sind und sich im Überwachungsbereich einer Videokamera befinden. Eine solche Überwachungsmaßnahme darf sich nach Maßgabe des Eindrucks für einen unbeteiligten Betrachter grundsätzlich nur auf den eigenen gemieteten (Wohn-)Bereich des Mieters beziehen (OGH 20. 1. 2012, 8 Ob 125/11g).
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Friday, February 24. 2012
Im Rahmen des sog. Sparpakets sieht der Justizteil des Stabilitätsgesetzes u. a. folgende Änderungen bzw. Einsparungen vor: Entfall der Bestimmungen zu Gerichtstagen; Erhöhung der Streitwertgrenze in Zivilsachen von10.000 auf 25.000 Euro; Festlegung einer Gebührenpflicht für die
Herstellung von Abschriften, Ablichtungen, Kopien oder Ausdrucken, wenn diese vom Gericht oder
von der Partei selbst unter Inanspruchnahme gerichtlicher Infrastruktur angefertigt werden; Valorisierung der Gebührentatbestände für Grundbuchsabfragen nach den §§ 6 und 7 GUG; Ausdehnung der Möglichkeit eines diversionellen Vorgehens auch auf Straftaten, die in die Zuständigkeit der Landesgerichte als Schöffengerichte fallen. Der Ministerialentwurf steht auf der Homepage des BMJ zur Download zur Verfügung.
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Thursday, February 23. 2012
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist über einen Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe mit Bescheid abzusprechen. Nach der derzeitigen Verwaltungspraxis kommt es hinsichtlich eines NoVA-Vergütungsantrags immer (nur) dann zu einer Bescheidausfertigung, wenn dem Vergütungsantrag nicht stattgegeben wird (Ausfertigung einer bescheidmäßig abweisenden Erledigung). Liegen demgegenüber nach Ansicht des Finanzamtes die Voraussetzungen für die NoVA-Vergütung vor, erfolgt derzeit in aller Regel eine bloße (Rück-)Zahlung der NoVA (also bloße Zahlung ohne Ausfertigung einer bescheidmäßig stattgebenden Erledigung des Vergütungsantrags). In der Praxis erfolgt in solchen Fällen eine allfällige Nach-/Rückforderung der NoVA – z. B. die bei einer Außenprüfung festgestellte ungerechtfertigte NoVA-Vergütung bei einem Taxi/Hotelwagen – mit NoVA-Festsetzung (oft auch mit „null“) und „Vorsoll“ (bereits rückgezahlter Betrag) und der Angabe des sich daraus ergebenden Differenzbetrags zur „Nachzahlung“. Diese Vorgangsweise geht aber nach der Rechtsprechung des VwGH ins Leere (vgl. VwGH 29. 9. 2011, 2011/16/0128). Dementsprechend ist die derzeitige Verwaltungspraxis zu ändern. Mit Erlass vom 20. 2. 2012, BMF-010220/0022-IV/9/2012, erläutert das BMF die geänderte Vorgehensweise. Lesen Sie mehr dazu in einem der nächsten SWK-Hefte.
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Wednesday, February 22. 2012
Gemäß § 109b Abs. 6 EStG 1988 sind Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 in elektronischer Form bis Ende Februar des nachfolgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Gemäß § 84 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 ist ein Lohnzettel bei Beendigung des Dienstverhältnisses bis Ende des Folgemonats zu übermitteln. Für Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 betreffend das Kalenderjahr 2011 bestehen keine Bedenken, wenn diese bis 31. März 2012 in elektronischer Form übermittelt werden. Hinsichtlich Lohnzetteln der Art 23 bestehen keine Bedenken, wenn diese, bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Jänner 2012, bis 31. März in elektronischer Form übermittelt werden. In beiden Fällen ist die elektronische Übermittlung über ELDA frühestens zum 1. März 2012 technisch durchführbar (BMF-Info vom 9. 2. 2012, SZK-220802/0004-PM/2012).
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Tuesday, February 21. 2012
Mit Erlass vom 13. 2. 2012, BMF-010201/0016-VI/6/2012, hat das BMF gesetzliche Änderungen und Judikatur in die UmgrStR eingearbeitet. Der UmgrStR-Wartungserlass 2012 zu Art. II UmgrStG beinhaltet vor allem Änderungen bzw. Anpassungen zu folgenden Themen: personenbezogene Änderungen der Besteuerungsrechte; verfahrens- sowie materiellrechtliche Gesamtrechtsnachfolge (Bescheidadressierung sowie Übergang nicht abgereifter Siebentel); Präzisierung zur Confusio bzgl. einer gemieteten Liegenschaft, die beim Gesellschafter zum Privatvermögen gehört (kein sofort absetzbarer Confusioverlust, sondern verteilungspflichtiger Verlust aufgrund des Ausscheidens von Wirtschaftsgütern); Ausschüttungsfiktion, Darstellung der aktuellen Rechtslage i. d. F. BBG 2011; Mindestkörperschaftsteuer, keine nachrangige Verrechnung bei natürlichen Personen bis zur Veranlagung 2011, Darstellung der Rechtslage ab der Veranlagung 2012 auf Basis des BBG 2012; Entstehung der Steuerschuld i. Z. m. einer vorbehaltenen Entnahme; Quotenkürzung bei ausscheidenden Minderheitsgesellschaftern.
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Monday, February 20. 2012
Das Finanzministerium hat am 17. 2. 2012 wurde den Entwurf eine Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Bewertungsgesetz 1955, das Bundesgesetz über eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und das Bausparkassengesetz geändert werden (Stabilitätsgesetz 2012), zur Begutachtung verschickt. Das Stabilitätsgesetz 2012 beinhaltet die steuerlichen Maßnahmen des von der Regierung Anfang Februar ausverhandelten Sparpaketes. In Zusammenhang mit den Änderungen im Bausparkassengesetz soll auch die dazugehörige Verordnung geändert werden. Die Begutachtungsfrist endet am 27. 2. 2012.
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Friday, February 17. 2012
Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige oder nichtselbständig tätige Betreuungspersonen erfolgen. In einer Information vom 10. 2. 2012, BMF-010222/0019-VI/7/2012, fasst das BMF die steuerlich relevanten Aspekte einer solchen Betreuungstätigkeit zusammen. Erläutert werden u. a. die Verpflichtungen der selbständig tätigen Betreuungsperson bzw. des Arbeitgebers, einkommen- und umsatzsteuerliche Fragen sowie die Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung. Lesen Sie mehr dazu in einem der nächsten SWK-Hefte.
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Thursday, February 16. 2012
Nach LRL 2012, Rz. 173, ist bei Betrieben und Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts Liebhaberei im Sinne von § 1 Abs. 2 LVO von vornherein nicht anzunehmen. Dies gilt auch für Betätigungen von juristischen Personen des privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Damit kann - abweichend von Abschnitt 24.2 der Liebhabereirichtlinien 1997 - Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts auch gegen ihren Willen ausgeschlossen werden. Unter Bedachtnahme, dass die LRL 2012 erst mit 19. 1. 2012 in die Findok aufgenommen wurden und um den betroffenen Steuerpflichtigen zu ermöglichen, entsprechende Vorkehrungen für die Erfüllung der umsatzsteuerlichen Verpflichtungen zu implementieren, ist Abschnitt 24.2 der Liebhabereirichtlinien 1997 ausnahmsweise bis zum Ablauf des 31. 3. 2012 weiterhin anzuwenden (BMF-Information vom 16. 2. 2012, BMF-010219/0027-VI/4/2012).
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