|
Wednesday, February 29. 2012
Der im Jahr 2009 eingeschlagene Weg zur finanziellen Konsolidierung aller Krankenversicherungsträger hat sich im vergangenen Jahr fortgesetzt. Nach dem nun vorliegenden vorläufigen Endergebnis rechnen die Krankenkassen bei einem Gesamtbudget von rund 15 Mrd. Euro für das abgelaufene Jahr 2011 mit einem Überschuss von 240 Mio. Euro. Darin berücksichtigt sind die seitens der Bundesregierung zur Verfügung gestellten 40 Mio. Euro aus dem Kassen-Strukturfonds sowie die Auswirkungen der mit dem Hauptverband vereinbarten Finanzziele. Damit haben im vergangenen Jahr nunmehr alle Krankenversicherungsträger den Turn-around geschafft und können mit einem positiven Jahresabschluss bzw. einer ausgeglichenen Gebarung rechnen. Ursache dieser erfreulichen Entwicklung ist nach Ansicht des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger neben der guten Konjunktur und den damit steigenden Beitragseinnahmen vor allem der konsequente Konsolidierungskurs der Kassen.
|
|
Monday, February 27. 2012
Mit 1. 1. 2012 sind in Deutschland im Baugewerbe, Bergbau, Dachdeckerhandwerk, Zeitarbeitsgewerbe und in der Gebäudereinigung neue Mindestlohntarife in Kraft getreten. In der Abfallwirtschaft gelten bereits seit 1. 11. 2011 neue Mindestlöhne. Diese Neuerungen sind für jene österreichischen Unternehmen bedeutsam, die Leistungen in diesen Branchen in Deutschland erbringen, da sowohl inländische als auch ausländische Arbeitgeber mittels Rechtsverordnung verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den aktuell geltenden Mindestlohn zu zahlen. In der Februar-Ausgabe der ASoK stellt Mag. Robert Leitner, MBA die erwähnten Neuerungen im Detail vor.
|
|
Friday, February 24. 2012
Fraglich war, ob das vom Beklagten für die Klägerin ausgestellte Dienstzeugnis den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht, obwohl es einen Grammatikfehler enthält. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht das Fehlen des Prädikats „war“ im Nebensatz des ansonsten richtigen und vollständigen Dienstzeugnisses als unwesentlichen Mangel beurteilt, der bei objektiver Betrachtung weder Zweifel am gesetzmäßigen Inhalt aufkommen lässt noch eine Missachtung der Dienstnehmerin andeutet. Diese Rechtsansicht ist nach dem festgestellten Sachverhalt jedenfalls nicht unvertretbar (OGH 20. 1. 2012, 8 ObA 7/12f).
|
|
Wednesday, February 22. 2012
Mit 1. 1. 2012 ist das 2. Zusatzabkommen zum Abkommen der Republik Österreich mit Australien im Bereich der sozialen Sicherheit (BGBl. III Nr. 169/2011) in Kraft getreten. Dieser bilaterale Vertrag regelt nunmehr auch die Entsendung von Dienstnehmern aus Österreich nach Australien und umgekehrt. Konkret wurde folgende Bestimmung aufgenommen: „Wird ein Dienstnehmer, der im Gebiet eines Vertragsstaates gewöhnlich beschäftigt wird, vom Dienstgeber mit einer Niederlassung im Gebiet eines Vertragsstaates in das Gebiet des anderen Vertragsstaates entsendet, so gelten die Rechtsvorschriften des ersten Vertragsstaates für diesen Dienstnehmer, als wäre er in dessen Gebiet beschäftigt, sofern die Beschäftigung im Gebiet des anderen Vertragsstaates fünf Jahre nicht übersteigt.“ Für Entsendungen nach Australien ist in Zukunft das Formular A/AUS 6 erforderlich (Quelle: NÖDIS Nr. 2/Februar 2012).
|
|
Monday, February 20. 2012
Ziel der gesetzlichen Betriebsverfassung ist es, Arbeitsplätze zu sichern, Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Betriebsfrieden zu sichern. In diesem Rahmen ist der Betriebsrat ein gewähltes Kollegialorgan der juristischen Teilperson Belegschaft. In der Februar-Ausgabe der ASoK beleuchtet Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Holzer in systematischer Betrachtung die Verantwortung des Betriebsrats und seiner Mitglieder. Diese besteht gegenüber der Belegschaft, gegenüber dem Betrieb und gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer.
|
|
Friday, February 17. 2012
Nationale Arbeitskräfteüberlassungsvorschriften fallen in den koordinierten Bereich nach Art. 3 Abs. 1 lit. d der Entsende-Richtlinie 96/71/EG („Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen“). Aus dem EU- bzw. EWR-Ausland nach Österreich überlassene Arbeitnehmer können daher unmittelbar die Schutzbestimmungen des AÜG für sich in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch die Bestimmung des § 11 Abs. 2 Z 5 AÜG (Verbot vertraglicher Bedingungen, die Verfalls- oder Verjährungsvorschriften verkürzen). Im vorliegenden Fall war eine Verfallsbestimmung vereinbart worden, der zufolge offene Ansprüche innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit beim Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen waren. Beim koordinierten Bereich der Entsende-Richtlinie handelt es sich um Sonderkollisionsrecht (OGH 10. 1. 2012, 8 ObA 74/11g).
|
|
Wednesday, February 15. 2012
Im Rahmen des Spar- und Konsolidierungspaketes der Bundesregierung sind im Bereich Arbeitsmarkt zahlreiche strukturelle Maßnahmen vereinbart worden, unter anderem eine große Arbeitsmarktoffensive für gesundheitlich eingeschränkte Menschen und für Ältere. Weiters ist vorgesehen, dass Arbeitgeber in Zukunft bei Auflösung von Dienstverhältnissen einen Arbeitsmarktbeitrag in Höhe von 110 Euro leisten müssen. Die geblockte Altersteilzeit wird abgeschafft, die kontinuierliche Altersteilzeit wird bis zum gesetzlichen Pensionsalter ermöglicht. Der gesamte Konsolidierungsbeitrag im Bereich der Arbeitsmarktpolitik bis 2016 wird mit 1,42 Mrd. Euro beziffert. Erste nähere Details hat das BMASK auf seiner Internetseite bekannt gegeben.
|
|
Tuesday, February 14. 2012
Um das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben und die Ausgabendynamik bei
den Pensionen zu stabilisieren, sind im Rahmen des Spar- und Konsolidierungspaktes von der Bundesregierung Maßnahmen vereinbart worden, die einerseits den Anstieg der Kosten im gesetzlichen Pensionssystem dämpfen und durch strukturelle Änderungen einen längeren Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen und andererseits die soziale Symmetrie bewahren und eine höhere Beitragsgerechtigkeit bringen sollen. Erste nähere Details hat das BMASK auf seiner Internetseite bekannt gegeben.
|
|
Friday, February 10. 2012
Die französische Regelung, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nur entsteht, wenn der Arbeitnehmer mindestens 10 Tage beim selben Arbeitgeber im Bezugszeitraum (grundsätzlich ein Jahr) gearbeitet hat, ist nach Ansicht des EuGH mit der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung nicht vereinbar ist. Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub dürfe nicht beeinträchtigt werden, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Krankheit oder infolge eines Unfalls am Arbeitsplatz oder anderswo ordnungsgemäß krankgeschrieben ist (EuGH 24. 1. 2012, Rs. C-282/10, Dominguez).
|
|
Wednesday, February 8. 2012
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 14. 12. 2011, B 13/11, entschieden, dass der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung auch bei Geburt durch eine ausländische Leihmutter gegeben ist. Eine anderslautende Entscheidung der Behörden wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Nach Ansicht des VfGH hat die belangte Behörde die beschwerdeführenden Parteien in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz dadurch verletzt, indem sie durch die gänzliche Außerachtlassung des Wohles des Kindes und infolge fehlender Bedachtnahme auf Lehre und Rechtsprechung zur Frage des ordre public die Rechtslage gehäuft verkannt und dadurch Willkür geübt hat.
|
|