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Tuesday, February 28. 2012
Aufbewahrungsfristen sollen sicherstellen, dass die für die Beurteilung abgabenrechtlicher Pflichten und arbeitsrechtlicher Ansprüche erforderlichen Unterlagen zumindest so lange zur Verfügung stehen, wie die zugrunde liegenden Rechte und Pflichten noch nicht verjährt sind. Insofern besteht eine enge Verknüpfung zwischen Aufbewahrungsfristen und Verjährungsfristen. In der Februar-Ausgabe der PV-Info stellt Hannelore Ortner die in der jeweiligen Materie (Abgabenrecht, Arbeitsrecht, Abfertigung alt, Dienstzeugnis, Lohn- bzw. Gehaltspfändung) zu beachtenden Vorgaben in einem gelungenen Überblick vor.
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Wednesday, February 22. 2012
Die Gewerkschaft der Privatangestellten berichtet, die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) mit folgendem Ergebnis abgeschlossen zu haben: Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter um 3,4 %; Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um 3,2 %; Erhöhung der Zulagen um 3,4 %; Erhöhung der Ist-Zulagen um 3,2 %; Arbeitnehmer, welche im Auftrag des Arbeitgebers ihr Privatfahrzeug für Dienstfahrten benutzen, erhalten ab 1. 1 2013 das amtliche Kilometergeld; ab 1. 2. 2012 können Eltern- bzw. Familienhospizkarenzzeiten bis zu einem Höchstausmaß von 12 Monaten auf das Gehaltsschema angerechnet werden. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 2. 2012 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
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Monday, February 20. 2012
Ein Lohnzettel ist für alle am Ende des Kalenderjahres 2011 beschäftigten Arbeitnehmer vorzulegen. Die Lohnzettel sind elektronisch via ELDA bis spätestens Ende Februar 2012 zu übermitteln. Die Höhe der Beitragsgrundlage und die Art der Beitragsabrechnung wirken sich nicht auf die Verpflichtung zur Lohnzettelübermittlung aus. Auch für geringfügig Beschäftigte und für Versicherte in Vorschreibebetrieben sind Lohnzettel fristgerecht zu erstatten. Werden Lohnzettel (auch unterjährige) nicht oder verspätet übermittelt, kann der Krankenversicherungsträger mittels Bescheides Beitragszuschläge (bis zum Zehnfachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage) verhängen (Quelle: NÖDIS Nr. 2/Februar 2012).
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Wednesday, February 15. 2012
Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Februar 2012:
– für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 12. 3. 2012;
– für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 3. 2012.
Übermittlung Schwerarbeitsmeldungen für 2011: bis 29. 2. 2012.
Meldung der Lohnzettel für 2011:
– Meldung der elektronischen Jahreslohnzettel mittels ELDA: bis 29. 2. 2012.
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Monday, February 13. 2012
Der Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und der Zeitpunkt der Ausstellung eines Dienstzeugnisses klaffen häufig (unter Umständen weit) auseinander. Der OGH hat nunmehr entschieden, welches Datum in einem derartigen Fall im Dienstzeugnis als Ausstellungsdatum anzuführen ist. Entsprechend dem allgemeinen Grundsatz der Zeugniswahrheit ist stets das Datum des tatsächlichen Ausstellungstages im Zeugnis anzuführen. Grundsätzlich sind Vor- und Rückdatierungen demnach unzulässig (OGH 25. 11. 2011, 9 ObA 127/11h). Nähere Einzelheiten zu diesem Urteil sowie Hinweise für die betriebliche Praxis bringt Dr. Andreas Gerhartl in einer Entscheidungsbesprechung in der Februar-Ausgabe der PV-Info.
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Thursday, February 9. 2012
Die Gewerkschaft der Privatangestellten berichtet vom Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Güterbeförderungsgewerbe mit dem folgenden – ab 1. 1. 2012 wirksamen – Ergebnis: Erhöhung der KV-Gehälter um 3,6 %; Errichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Kollektivvertrages und der Gehaltstafeln.
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Tuesday, February 7. 2012
Für das Berichtsjahr 2011 müssen Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern gemäß § 11a GlBG einen unternehmensbezogenen Einkommensbericht bis Ende März 2012 an den Betriebsrat übermitteln; in betriebsratslosen Betrieben besteht Auflagepflicht (vgl. Gerhartl, PV-Info 2/2011, 17; H. Ortner, PV-Info 4/2011, 11).
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Thursday, February 2. 2012
Mit einem Gewerbeschein (im vorliegenden Fall zum „Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit“) kann ein tatsächlich bestehendes Dienstverhältnis nicht verschleiert werden. Die Innehabung solcher Gewerbescheine ist Teil eines verbreiteten Missbrauchs der GewO, der zur Verschleierung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse dient. Das Vorliegen eines (ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausschließenden) Werkvertrages ist schon aufgrund der Unbestimmtheit der Leistungsumschreibung zu verneinen. Bei einfachen manuellen Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten, wozu zweifelsohne auch die vorliegenden Verspachtelungsarbeiten zählen, die in Bezug auf die Art der Arbeitsausführung keinen ins Gewicht fallenden Gestaltungsspielraum des Dienstnehmers erlauben, kann das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses in persönlicher Abhängigkeit ohne weitwendige Untersuchungen vorausgesetzt werden. Dazu kommt, dass das Baumaterial vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde. Die Behörde ist somit zu Recht vom Vorliegen meldepflichtiger Dienstverhältnisse ausgegangen, weshalb die Bestrafung des Geschäftsführers zu Recht erfolgt ist (VwGH 21. 12. 2011, 2010/08/0129).
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Wednesday, February 1. 2012
(M. K.) - Folgende Termine sind zum Abschluss der Lohnverrechnung für 2011 zu beachten:
15. 2. 2012: Abfuhr der Abgaben aufgrund des 13. Laufs;
29. 2. 2012: Jahreslohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L 16);
29. 2. 2012: Meldung der Schwerarbeitszeiten;
29. 2. 2012: Mitteilung gemäß § 109a EStG (E 18) für Leistungen bestimmter Gruppen von Selbständigen;
29. 2. 2012: Mitteilung gemäß § 109b EStG, wenn für bestimmte Leistungen Zahlungen ins Ausland getätigt werden;
31. 3. 2012: Kommunalsteuererklärung;
31. 3. 2012: Wiener Dienstgeberabgabeerklärung.
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