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Monday, April 30. 2012
Im ASVG besteht in § 49 Abs. 7 Z 2 seit jeher eine Begünstigung für nebenberuflich tätige Lehrende und Vortragende an Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Die Anwendung dieser Vorschrift ist von der Auslegung des Begriffs der „Erwachsenenbildung“ abhängig, den der VwGH in einem besonders restriktiven Sinn versteht. In der April-Ausgabe der ASoK setzen sich Univ.-Prof. Dr. Elke Gruber, Mag. Andreas Maschinda und Hon.-Prof. Mag. Dr. Josef Schlager in einer interdisziplinären Untersuchung kritisch mit der Frage auseinander, ob der VwGH hier eine zutreffende Interpretation gefunden hat. Nach Auffassung der Autoren widerspricht die restriktive Definition von Erwachsenenbildung durch den VwGH den gesetzlichen Grundlagen, ist wissenschaftlich unhaltbar und führt zu gravierenden Ungleichbehandlungen quer durch den Erwachsenenbildungssektor.
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Thursday, April 26. 2012
In BGBl. I Nr. 35/2012, ausgegeben am 24. 4. 2012, wurde das sog. 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012) kundgemacht. Das 2. StabG 2012 bringt zahlreiche Änderungen arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften, welche in der April-Ausgabe der ASoK in der Rubrik „Neues aus der Gesetzgebung“ kurz vorgestellt wurden.
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Wednesday, April 25. 2012
Sozial- und Innenministerium sowie Bundeskriminalamt wollen im Bereich der Sozialbetrugsbekämpfung verstärkt kooperieren. Im Innenministerium wurde am 23. 4. 2012 eine gemeinsame Vorgehensweise gegen den Sozialbetrug in Österreich präsentiert. Dazu wird eine Task Force namens „Merlin“ ins Leben gerufen, um in Hinkunft die Unternehmen strenger kontrollieren zu können. Die erwähnte Task Force stellt eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Sozialbetrug im Baugewerbe und anderen Unternehmensbereichen dar. Im Zuge dieser Kontrollen kann nun auch Lohn- und Sozialdumping leichter aufgedeckt werden. Gezielte Schwerpunktkontrollen sollen dafür sorgen, Unterentlohnung verstärkt zu unterbinden.
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Monday, April 23. 2012
§ 15 Abs. 48 des Kollektivvertrages für die Angestellten der Elektro- und Elektronikindustrie sieht die Verpflichtung vor, bis 31. 12. des betreffenden Jahres eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, in der die im Zuge der Aufteilung des Leistungsvolumens ausgewählten Arbeitnehmer entweder allgemein oder namentlich sowie die Erhöhung ihrer Gehälter anzuführen sind. In der April-Ausgabe der ASoK untersucht Mag. Sebastian Zankel, Jurist in der Rechtsabteilung eines internationalen Konzerns in Wien, in einem Beitrag, inwieweit das Publikationserfordernis dieser Betriebsvereinbarung im Konflikt mit datenschutzrechtlichen Vorschriften steht.
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Thursday, April 19. 2012
Die Rechtsvorschriften der EU sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig darlegt, dass er die in einer Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt, und dessen Bewerbung gleichwohl nicht berücksichtigt wurde (im dem Sinne, dass keine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erfolgte), keinen Anspruch auf Auskunft darüber vor, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat. Die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen kann nach Ansicht des EuGH jedoch ein Gesichtspunkt sein, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer Diskriminierung (im vorliegenden Fall einer russischen Softwareentwicklerin aufgrund ihrer Nationalität) vermuten lassen, heranzuziehen ist (EuGH 19. 4. 2012, Rs. C-415/10, Meister).
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Wednesday, April 18. 2012
Ist das volljährige Kind in seinem ersten Studienjahr gleichzeitig in mehreren Studienrichtungen eingeschrieben, so können nur Prüfungen, welche in der Hauptstudienrichtung abgelegt wurden bzw. jene, die im Nachweiszeitraum (= Studienjahr) im Hauptstudium Anrechnung gefunden haben, für die Beurteilung des Studienerfolges herangezogen werden (UFS 7. 3. 2012, RV/0426-G/11).
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Monday, April 16. 2012
Eine Entlassung ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des Dienstnehmers nach den gewöhnlichen Anschauungen der beteiligten Kreise die Interessen des Dienstgebers so schwer beeinträchtigt, dass ihm nach der Lage des Falles eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum nächsten Kündigungstermin bzw. bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer nicht zugemutet werden kann. Die Entlassung eines Oberarztes, der die Frage einer Turnusärztin nach der postoperativen Komplikationsrate des ihm vorgesetzten Primars mit einem Gerücht über diesen beantwortet („Schlächter von Ulm“) und sich auch in der Folge nicht davon distanziert, ist ungeachtet der Frage nach der tatsächlichen Komplikationsrate wegen erheblicher Ehrverletzung als gerechtfertigt zu betrachten (OGH 25. 10. 2011, 9 ObA 75/11m).
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Friday, April 13. 2012
Das ArbVG enthält keine Bestimmung zu der Frage, ob und wie eine Betriebsvereinbarung in Betrieben ohne Betriebsrat aufgelöst werden kann. Kündbare Betriebsvereinbarungen können in Betrieben mit Betriebsrat unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Letzten eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden (§ 32 Abs. 1 ArbVG). Zur Beendigung einer Betriebsvereinbarung nach Auflösung des Betriebsrates (und wenn auch kein neuer Betriebsrat gewählt wird) fehlt derzeit Judikatur und Literatur. In einem Beitrag in der April-Ausgabe der ASoK erläutert Dr. Thomas Rauch die Auflösungsmöglichkeiten von Betriebsvereinbarungen in Betrieben ohne Betriebsrat.
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Wednesday, April 11. 2012
Der aktuelle Monitoringbericht des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zeigt, dass die Krankenkassen seit 2009 positiv bilanzieren und in den vergangenen drei Jahren ohne Leistungskürzungen insgesamt bereits 1 Mrd. Euro an Schulden abgebaut haben. Für den Zeitraum von 2010 bis 2013 wurden den Kassen Kostendämpfungen von insgesamt 1,725 Mrd. Euro auferlegt. Im Jahr 2010 waren es 197 Mio. Euro, tatsächlich erreicht wurden jedoch 410 Mio. Euro. Für das Jahr 2011 sollten die Kassen 361 Mio. einsparen, tatsächlich geschafft haben sie nach der letzten Prognose 606 Mio. Euro (die endgültige Abrechnung wird erst im September vorliegen). Für heuer werden die Krankenkassen statt der geforderten 510 Mio. laut Prognose 702 Mio. Euro einsparen. Damit werden die bis 2013 geforderten Kostendämpfungen von 1,725 Mrd. voraussichtlich schon heuer fast erfüllt sein. Für 2013 wurden noch weitere Einsparungen von 657 Mio. Euro vereinbart.
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Friday, April 6. 2012
Eine Regelung, die den Anspruch des Agenten auf Auszahlung einer Mandanten-Bonifikation für das vorangegangene Jahr an ein aufrechtes Vertragsverhältnis zum Auszahlungsstichtag im Folgejahr bindet, ist sittenwidrig und daher unzulässig. Das Sittenwidrigkeitsurteil besteht darin, dass aufgrund der beanstandeten Vereinbarung bereits „erdientes“ Entgelt im Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder wegfällt und der Handelsvertreter damit erheblich in seinen Möglichkeiten beeinträchtigt wird, das Vertragsverhältnis zu beenden (OGH 25. 11. 2011, 9 ObA 50/11k).
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