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Thursday, May 31. 2012
Ab sofort nimmt das Unternehmensserviceportal (USP) den Vollbetrieb auf und wird damit zum zentralen One-Stop-Shop der Bundesverwaltung für die heimischen Unternehmen. Auf der Website können alle Informationen, die für Unternehmen relevant sind, abfragt werden. Zusätzlich ist es möglich, verschiedene Behördenwege mit nur einer Anmeldung sicher, rasch und effizient rund um die Uhr online abzuwickeln. Das USP wird im Auftrag der Bundesministerin für Finanzen durch die Bundesrechenzentrum GmbH betrieben. Die Anmeldung kann mit den Zugangsdaten von FinanzOnline, mittels Handy-Signatur, mit der Bürgerkarte oder direkt am Finanzamt erfolgen. Derzeit sind folgende Anwendungen über das USP verfügbar: FinanzOnline (FON); Elektronisches Datenmanagement des Lebensministeriums (EDM); Elektronischer Datenaustausch mit der Sozialversicherung (ELDA); E-Rechnung an den Bund (ER>B); WEB-BE-Kunden-Portal der Sozialversicherung (WEBEKU); SVA-Onlineservice für Versicherte; Portalanwendungen der Bauarbeiter-Urlaubs- & Abfertigungskasse (eBUAK). Mehr zum USP unter www.usp.gv.at
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Thursday, May 31. 2012
Das Schweizer Parlament hat dem Schwarzgeld-Steuerabkommen mit Österreich, Deutschland und Großbritannien zugestimmt. Nach dem Ständerat hat am 30. 5. 2012 auch der Schweizer Nationalrat die Abkommen bejaht. Das Steuerabkommen mit Österreich passierte den Schweizer Nationalrat mit 138 Ja- zu 51 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen, jenes mit Deutschland mit 108 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen und das Abkommen mit Großbritannien mit 109 zu 81 bei 1 Enthaltung. Die Abkommen unterstehen in der Schweiz dem fakultativen Referendum. Sollte dieses ergriffen werden und zustande kommen, würde die Abstimmung voraussichtlich am 25. November stattfinden.
Nun müssen noch die Parlamente in Wien, Berlin und London zustimmen. In Österreich hat der Nationalrat theoretisch bis September Zeit, dem Abkommen zuzustimmen, damit es wie geplant mit Jahresbeginn 2013 in Kraft treten kann. Derzeit liegt das Abkommen im Finanzausschuss, wo es voraussichtlich bei der nächsten Sitzung am 27. Juni behandelt wird. Im Plenum dürfte dann Anfang Juli darüber abgestimmt werden.
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Thursday, May 31. 2012
Geschäftsführer einer GmbH regeln die Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses grundsätzlich in einem Geschäftsführervertrag. In einem solchen Vertrag findet man immer wieder Textbausteine, die unter Umständen (je nach Beteiligungshöhe oder reiner Fremdgeschäftsführerschaft) zu arbeitsrechtlichen Besonderheiten führen können: "Der Geschäftsführervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann von jeder Partei unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine gekündigt werden. Mit der Abberufung von der Funktion als Geschäftsführer endet gleichzeitig auch dieser Geschäftsführervertrag." In der Mai-Ausgabe der ASoK liefert Johannes Stoll, LL.B.oec. eine Analyse einer arbeitsrechtlichen Besonderheit beim GmbH-Geschäftsführer und untersucht die daraus ableitbaren finanziellen Ansprüche.
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Wednesday, May 30. 2012
Das Buchpreisbindungsgesetz gilt nicht für den „grenzüberschreitenden elektronischen Handel mit deutschsprachigen Büchern und Musikalien“. Entscheidend ist für diese Ausnahme, dass der Lieferant wirtschaftlich im Ausland tätig ist (Ort der Hauptverwaltung). Es kommt nicht darauf an, an welchem Ort sich die technischen Mittel befinden oder wo sich die angesprochenen Adressaten aufhalten. Es ist nicht notwendig, dass die bestellten Bücher die Staatsgrenze passieren (OGH 28. 2. 2012, 4 Ob 1/12v).
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Wednesday, May 30. 2012
Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 22. 2. 2012, 2009/08/0067, ausgesprochen, dass die Verfügbarkeit nach § 7 Abs. 3 Z 2 AlVG ausschließlich am Vorliegen eines grundsätzlich (potenziell) zur Arbeitsaufnahme berechtigenden Aufenthaltstitels anknüpft und nicht auf die Erfüllung noch etwaiger anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (wie z. B. solche nach dem AuslBG) abstellt. Zur gegenständlichen Problematik wird seitens des BMASK eine gesetzliche Klarstellung angestrebt. In der Zwischenzeit ist die Beurteilung der Verfügbarkeit nach § 7 Abs. 3 AlVG vom AMS in allen Fällen nur anhand der grundsätzlichen Berechtigung zur Beschäftigungsaufnahme nach Maßgabe der jeweils vorliegenden Aufenthaltsberechtigung vorzunehmen. Die Frage, ob im konkreten Fall eine Bewilligung zur Beschäftigungsausübung nach den Bestimmungen des AuslBG überhaupt erteilt werden kann, ist für die Beurteilung der Verfügbarkeit nicht relevant. Die bestehende Weisungslage betreffend Saisonniers (§ 7 Abs. 6 AlVG) bleibt davon unberührt (BMASK 7. 5. 2012, BMASK-435.005/0017-VI/AMR/1/2012).
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Tuesday, May 29. 2012
Eine fremdübliche und klare Gestaltung der Mietverhältnisse und damit eine unternehmerische Tätigkeit liegt nicht vor, wenn bei einem nach den Bedürfnissen des Mieters adaptierten (Luxus)Domizil Nutzfläche, Beginn des Mietverhältnisses und Hauptmietzins nicht genau festgelegt werden, die Übernahme der Mieterinvestitionen nicht geregelt ist und kein Kündigungsverzicht vereinbart wird. Aufgrund der fehlenden Fremdüblichkeit der Mietvereinbarung bedurfte es keiner Liebhabereiprüfung mehr (UFS 11. 4. 2012, RV/0396-L/09).
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Tuesday, May 29. 2012
Das bisher als Niedrigsteuerland geltende Euro-Land Slowakei will die Steuern auf Unternehmensgewinne erhöhen. Zugleich werde die Einheitssteuer (Flat Tax) auf Einkommen von natürlichen Personen abgeschafft und durch ein Steuersystem mit mehreren Stufen wie in den meisten anderen EU-Ländern ersetzt, kündigte der neue sozialdemokratische Regierungschef an. Der einheitliche Steuersatz auf Unternehmensgewinne werde von derzeit 19 auf 23 Prozent erhöht, natürliche Personen mit höherem Einkommen würden statt der bisher ebenfalls 19-prozentigen Flat Tax auf Einkommen einen höheren Satz bezahlen müssen. Ab welchem Einkommen und in welcher Höhe dieser Satz gelten werde, stehe aber noch nicht fest. Auf keinen Fall aber wolle die neue Regierung die Mehrwertsteuer von derzeit 20 Prozent erhöhen, da dies unsozial gegenüber Beziehern von niedrigen Einkommen wäre. - (APA/dpa)
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Tuesday, May 29. 2012
Jahresabschlüsse sind grundsätzlich elektronisch einzureichen und in die Datenbank des Firmenbuchs aufzunehmen. Diese Bestimmungen entsprechen den Vorgaben der Europäischen Union. Der Staat hat ein berechtigtes Interesse daran, Daten in technisch einfach überführbarer Form zu erhalten. Daher kann bei einem entsprechenden Formverstoß eine (Zwangs-)Strafe verhängt werden. Es besteht kein Anlass für eine einschränkende Auslegung dieser Bestimmungen (OGH 15. 3. 2012, 6 Ob 32/12 t).
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Tuesday, May 29. 2012
Angesichts der gestiegenen Arbeitslosigkeit wollen die Koalitionsparteien laut einem in den Nationalrat eingebrachten Initiativantrag im Jahr 2012 zusätzlich 20 Mio. Euro für Aktivierungsbeihilfen bereitstellen. Die Mittel sollen vor allem sozial-ökonomischen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten zugutekommen, die Arbeitnehmer mit dem Zweck der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beschäftigen. Bei der Verwendung der Mittel soll ein Schwerpunkt auf arbeitsmarktnahe, qualitativ hochwertige gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung gesetzt werden, heißt es in den Erläuterungen.
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Friday, May 25. 2012
(B. R.) Weil Umschulungskosten auf eine künftige, noch nicht ausgeübte Tätigkeit abzielen, stellen die entsprechenden Aufwendungen vorweggenommene Werbungskosten dar. Aus § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 leitet sich die diesbezügliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Werbungskosten dann ab, wenn die Umschulungsmaßnahmen derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist und auf die tatsächliche Ausübung dieser neuen beruflichen Tätigkeit abzielen.
Der UFS kam nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zum Ergebnis, dass ein – als Vertreter tätiger – Steuerpflichtiger die Tätigkeit als gewerblicher/medizinischer Masseur tatsächlich ausüben und daraus auch steuerlich relevante Einkünfte erzielen wird und insoweit anzuerkennende Umschulungsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 vorliegen. Seiner Ansicht nach war daher die Argumentation des Finanzamtes, Umschulungskosten könnten nur anerkannt werden, wenn die Ausübung des neu erlernten Berufes höhere Einkünfte erwarten lasse und dies nicht zu erwarten sei, für die Beurteilung der Anerkennung der Umschulungskosten als Werbungskosten unerheblich sei (UFS 3. 5. 2012, RV/0142-L/11).
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