Der Verkehrsausschuss des Nationalrates hat in seiner Sitzung vom 10. 11. 2009 das von der Regierung vorgeschlagene neue Postmarktgesetz (RV 319 BlgNR 24. GP) mehrheitlich angenommen. Die Vorlage zielt darauf ab, die flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen in ausreichender Qualität und zu leistbaren Preisen auch nach der Postmarktliberalisierung 2011 sicherzustellen. Kernpunkte des Gesetzes sind dabei eine Standortgarantien für 1.650 Postgeschäftsstellen, wobei dies auch bloße Postpartner sein können, die Notwendigkeit eines Kollektivvertrages für die neuen Konkurrenten der Post, Ausgleichszahlungen der Konkurrenten an die Post dafür, dass sie auch in abgelegenen Regionen ihre Dienste anbieten muss, und die Umrüstung der Hausbriefkästen.