Im Rahmen ihrer Befugnisse hinsichtlich der haushaltspolitischen Überwachung hat die Europäische Kommission am 11. 11. 2009 dem Rat vorgeschlagen, Österreich, Deutschland, den Niederlanden, Portugal, der Slowakei, Slowenien, und der Tschechischen Republik als Frist für die Korrektur ihrer übermäßigen Defizite das Jahr 2013 zu setzen. Bei Belgien und Italien, die 2009 ebenfalls Defizite über 3 % des BIP verzeichnen werden, musste der Termin aufgrund des vergleichsweise begrenzten Defizitumfangs und der hohen Schuldenquote auf 2012 vorgezogen werden. Griechenland hat, anders als Frankreich, Großbritannien, Irland und Spanien, keine „wirksamen Maßnahmen“ zur Umsetzung der Ratsempfehlungen getroffen. Die Verschlechterung der Wirtschaftslage gegenüber der Kommissionsprognose gemäß Stabilitäts- und Wachstumspakt rechtfertigt, dass die Empfehlungen überarbeitet werden und damit die Frist um ein Jahr verlängert wird. Die übermäßigen Defizite müssten in Frankreich und Spanien also erst bis 2013, in Irland bis 2014 und im Vereinigten Königreich im Haushaltsjahr 2014/2015 beendet werden.