Die Eigennutzung einer überwiegend kurzfristig vermieteten, möblierten Ferienwohnung berechtigt zum vollen Vorsteuerabzug. Ab 2004 gilt das nur, wenn man sich auf den Anwendungsvorrang der 6. MwSt-RL bzw. der MwStSyst-RL beruft und die Eigennutzung freiwillig mit 20 % der Umsatzsteuer unterzieht. Bei der Berechnung der Höhe des Privatanteils sind saisonbedingte Leerstehungszeiten – auch für die Einkommensteuer – als neutrale Zeiten außer Acht zu lassen (
UFS 10. 8. 2009, RV/0353-S/08). In einem
Beitrag in der Novemberausgabe des UFSjournals beleuchtet Mag. Erich Schwaiger die für den Steuerpflichtigen schöne Seite des „Puffer“-Erkenntnisses des VwGH.