Das BMF hat vor Kurzem die
Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO (Erlass vom 9. 10. 2009, BMF-010103/0138-VI/2009) in der Findok veröffentlicht. Die Richtlinien behandeln die Selbstberechnung von Abgaben, Voraussetzungen für die erstmalige Festsetzung, den Antrag des Abgabepflichtigen, Ermessenskritierien, die Haftung für Abfuhrabgaben und Hinweise für Landes- und Gemeindeabgaben.