Die deutsche Bundesregierung hat am 16. 12. 2009 das
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben vorgenommen werden: Der EuGH hatte mit Urteil vom 10. 9. 2009 (siehe dazu auch den
Beitrag von Mag. Manfred Pöltl in der Novemberausgabe der SWI), Rs. C-269/07, Kommission/Deutschland, entschieden, dass die deutsche Riester-Rente nach europarechtlichen Maßstäben nicht weit genug reicht. Nun soll der Kreis der bisher begünstigten Personengruppen um die sog. „Grenzgänger“ erweitert werden. Außerdem soll die Wohnförderung zukünftig auch für die Anschaffung einer im EU-/EWR-Ausland belegenen selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden können. Weiters soll die bislang allein für die Leistungen der Deutsche Post AG geltende Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11b dUStG an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden.