Das BMF hat vor Kurzem den lange erwarteten
Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2009, BMF-010222/0217-VI/7/2009, veröffentlicht. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 in der Fassung des Wartungserlasses 2009 sind ab 1. 1. 2010 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2009 oder bei Anträgen gemäß § 299 BAO) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Wie gewohnt, wird PV-Info die für die Personalverrechnung wichtigsten Aussagen übersichtlich für Sie aufbereiten.