Mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz (RÄG) 2010, BGBl. I Nr. 140/2009, sollen durch eine Anhebung der Buchführungsgrenzen von 400.000 Euro auf 700.000 Euro in erster Linie kleine Unternehmen von der Pflicht zur doppelten Buchführung und Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit werden. Zudem sollen „moderne und effiziente Bilanzierungsregeln“ die Aussagekraft und Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses erhöhen. In einem
Beitrag in SWK-Heft 1/2010 gibt Dr. Johannes Peter Gruber, Rechtsanwalt in Wien, einen Überblick über das neue Gesetz.