Die Generaldirektion Wettbewerb und die Anhörungsbeauftragten der Europäischen Kommission haben im Bemühen um Transparenz und Vorhersehbarkeit ausführliche
praxisbezogene Erläuterungen zu den Kartellverfahren der Kommission veröffentlicht. Zusammengestellt sind diese Informationen in drei verschiedenen Dokumenten, in denen bewährte Vorgehensweisen bei Kartellverfahren und bei der Übermittlung ökonomisch basierter Beweise im Rahmen von Kartell- und Fusionskontrollverfahren beschrieben werden bzw. die Rolle der Anhörungsbeauftragten bei Kartellverfahren näher erläutert wird. Dadurch sollen betroffene Unternehmen besser einschätzen können, wie das gesamte Verfahren verläuft, was sie von der Kommission erwarten können und was die Kommission von ihnen erwartet. Die Kommission wird die entsprechenden Vorgehensweisen ab 6. 1. 2010 zunächst in ihrer jetzigen Form anwenden. In den kommenden acht Wochen können Betroffene jedoch dazu Stellungnahmen abgeben, auf deren Grundlage die Kommission ihre Erläuterungen gegebenenfalls anpassen wird.