Das BMASK hat den
Entwurf eines Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2010 (SVÄG 2010) zur Begutachtung versandt. Der vorliegende Entwurf setzt die im Regierungsprogramm vorgesehene und mit den Bundesländern vereinbarte Verstärkung mindestsichernder Elemente in der Arbeitslosenversicherung durch entsprechende Anpassung der Regelungen über die Notstandshilfe an die bedarfsorientierte Mindestsicherung um. Dabei soll das bisher nur beim Arbeitslosengeld bestehende System des Ergänzungsbetrages bei niedrigen Versicherungsleistungen auf die Notstandshilfe ausgedehnt werden. Gleichzeitig soll bei der Anrechnung von Partnereinkommen auf die Notstandshilfe zumindest ein Einkommen in Höhe des für Ehepaare zustehenden Ausgleichzulagenrichtsatzes zur Verfügung stehen. Damit werden ergänzend zum Ergänzungsbetrag beim Arbeitslosengeld weitere wesentliche Schritte zur Bekämpfung von Armut gesetzt. Weiters ist das Ausgleichszulagenrecht an die Vorgaben des Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Art. 10 Abs. 3 Z 2 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bedarfsorientierte Mindestsicherung anzupassen.