Die deutsche Bundesregierung hat am 13. 1. 2010 das Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung beschlossen, das zu einer besseren Aufsicht über Ratingagenturen beitragen soll. Die EU-Ratingverordnung sieht vor, dass Agenturen, damit ihre Ratings für aufsichtliche Zwecke in der EU verwendet werden können, sich in der EU registrieren lassen und dann gewisse Standards einhalten müssen. Sie verfolgt unter anderem das Ziel, die Transparenz über den Bewertungsprozess von Ratingagenturen zu erhöhen sowie Interessenkonflikte von Ratingagenturen zu vermeiden. Ratingagenturen dürfen demgemäß keine Beratungsleistungen mehr für Unternehmen erbringen, die sie bewerten. In Deutschland wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Beaufsichtigung der Ratingagenturen zuständig sein. Um die laufende Überwachung durch die BaFin zu gewährleisten, sollen sich die Ratingagenturen einmal jährlich einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen, der der BaFin Bericht erstatten muss. Außerdem soll die BaFin das Recht bekommen, jederzeit, auch ohne konkreten Anlass, eine Prüfung bei den Ratingagenturen durchzuführen.