Die Heranziehung der Geschäftsführerin einer GmbH für uneinbringliche Lohnabgaben erfolgt zu Recht, wenn die GmbH für zehn polnische Hilfsarbeiter, welche auf Anweisung angestellter Facharbeiter Bauarbeiten ausführen, keine Lohnabgaben berechnet und abführt, sondern diese zum Schein als Subunternehmer behandelt (UFS 25. 11. 2009, RV/0461-K/07).