Gefördert werden kann das vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen die seit mindestens zwei Wochen (vorher: einem Monat) beim AMS vorgemerkt sind und von vorgemerkten Arbeitsuchenden unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung jeweils bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Das begründete Arbeitsverhältnis muss mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfassen.