Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 28. 10. 2009, 2009/15/0168, entschieden, dass die Hauptwohnsitzbefreiung im Fall einer Betriebsaufgabe nach § 24 Abs. 6 EStG das Gebäude samt Grund erfasst. Auch im Fall einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG sind stille Reserven im Grund- und Gebäudewert nicht zu versteuern. So wird das Ziel erreicht, die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes im Fall einer Betriebsaufgabe durch eine Nichterfassung stiller Reserven zu erleichtern. Nähere Details hierzu entnehmen Sie der
Entscheidungsbesprechung durch Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser in SWK 3/2009.