Das Steuerrecht bedarf als Rechtsmaterie, die überwiegend materielle Forderungen an den Normunterworfenen enthält, im engeren Bereich der Rechtsfindung einer objektiv nachvollziehbaren Vorgangsweise. Wer sich als Finanzrichter betätigt, verzeichnet abwechselnd kritische Reaktionen des BMF und der Finanzverwaltung oder der Steuerpflichtigen und ihrer Berater sowie der akademischen Lehre. Das liegt in der Natur der Sache und ist in der Regel auch nur Anzeichen dafür, dass der UFS seiner Rolle als neutraler Schiedsrichter nachgekommen ist. Im
Schwerpunktbeitrag in der Jännerausgabe des UFSjournals widmet sich Mag. Marco Laudacher vom UFS Linz den Problemen der Rechtsfindung des (Finanz-)Richters.