Im Kartellverfahren besteht für eine Nichtigerklärung der zwischen der Antragsgegnerin und Dritten abgeschlossenen Verträge keine Grundlage. Auch das Nahversorgungsgesetz sieht – wie das Kartellgesetz – in erster Linie die Abstellung von Wettbewerbsverstößen vor, nicht aber die Entscheidung über die zivilrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die gesetzlichen Bestimmungen (OGH 18. 9. 2009, 16 Ok 9/09).