Kommt es zu Leistungsabweichungen, die zu Bauzeitverzögerungen führen und vom Auftraggeber zu vertreten sind oder von ihm angeordnet wurden, stellt sich die Frage, ob der Auftragnehmer auch dann Anspruch auf Verlängerung der Leistungsfrist (und der allenfalls damit verbundenen Mehrkosten) hat, wenn er negative Auswirkungen auf die Gesamtbauzeit durch den Verbrauch von freien Pufferzeiten vermeiden könnte. Oder mit anderen Worten: Hat der Auftraggeber in diesen Fällen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer vor einer allfälligen Bauzeitverlängerung zuerst seine freien Pufferzeiten aufbraucht? In einem
Beitrag in der Premierenausgabe von bau aktuell, der im Linde Verlag erscheinenden neuen interdisziplinären Fachzeitschrift für Baurecht, Baubetriebswirtschaft und Baumanagement, widmet sich Mag. Wolfgang Hussian ausführlich dieser Fragestellung.