Die Gewerkschaft der Privatangestellten und die Gewerkschaft PRO-GE melden den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Die Einigung erfolgte auf folgende Eckpunkt: Erhöhung der Mindestlöhne/-gehälter von 1,6 % bis 1,45 %; 1,45 % Ist-Lohn-/Gehaltserhöhung; anstelle der Ist-Lohn-/Gehaltserhöhung kann eine Verteilungsoption zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat um 1,6 % der Lohn-/Gehaltssumme vereinbart werden, wobei davon 0,3 % innerbetrieblich verteilt werden; 1,5 % Erhöhung bei der Lehrlingsentschädigung (Rundung auf volle Eurobeträge); 1,5 % Erhöhung der Zulagen; 0,5 % Erhöhung der Aufwandsentschädigung; Verlängerung der Kilometergeldregelung. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 2. 2010.