Die Einschätzung des Grades der Behinderung im Rahmen von Verfahren auf Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten (§ 2 BEinstG) bzw. auf Ausstellung eines Behindertenpasses (§§ 40 ff. Bundesbehindertengesetz) soll künftig unter Zugrundelegung einer vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz neu zu erlassenden Einschätzungsverordnung erfolgen. Einen entsprechenden
Entwurf hat das Ministerium zur Begutachtung versandt. Mit der gegenständlichen Verordnung sollen neue Einschätzungskriterien für die Feststellung des Grades der Behinderung festgelegt werden. Bislang erfolgte diese unter Zugrundelegung der zum Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 ergangenen Richtsatzverordnung, BGBl. Nr. 150/1965, welche nach den Erläuterungen des Ministerialentwurfes nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht bzw. die Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes nicht mehr adäquat abbildet.