Die Gemeinden erhalten im Rahmen des Finanzausgleichs eine einmalige Bedarfszuweisung in der Höhe von 11,47 Mio. Euro. Damit sollen sie bei der Rückzahlung der Getränkesteuer an den Handel entlastet werden. Ein entsprechende
Regierungsvorlage wurde vom Finanzausschuss des Nationalrats einhellig gebilligt. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt über die Körperschaftsteuer – Bund und Länder verzichten auf Einnahmen in der Höhe von 7,68 Mio. Euro bzw. 2,45 Mio. Euro. Abzüglich ihres eigenen Ertragsanteils (1,34 Mio. Euro) bleibt für die Gemeinden damit ein positiver Saldo von 10,13 Mio. Euro.