Werden bei einer Betätigung, wie etwa der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, permanente Werbungskostenüberschüsse erklärt, stellt sich die Frage, ob diese (auf Dauer) Berücksichtigung finden oder nicht (mehr) anerkannt werden können. Oft wird in derartigen Fällen vorschnell eine verfahrensrechtlich aufwendige Liebhabereiuntersuchung angestellt. Tatsächlich aber ist zunächst zu klären, ob die Werbungskosten bzw. negativen Ergebnisse überhaupt einen Konnex zu einer Einkunftsquelle aufweisen. Im Schwerpunktbeitrag in der Februarausgabe des UFSjournals widmet sich Mag. Bernhard Renner vom UFS Linz – unter Berücksichtigung der umfangreichen Spruchpraxis des UFS – den steuerlichen Folgen ertragloser Immobilienvermietung.