Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Fahrtkosten eines Arbeitnehmers abschließend durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie das Pendlerpauschale abgegolten. Mietkosten für einen Parkplatz am Arbeitsort kann ein Arbeitnehmer daher nicht zusätzlich als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen (UFS 19. 1. 2010, RV/2526-W/09).