Eine GmbH ist Unternehmer aufgrund ihrer Rechtsform. Ihre Rechtsgeschäfte sind „stets unternehmensbezogen“ im Sinn des UGB. Für unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte ist nach dem UGB ein angemessenes Entgelt zu zahlen, auch wenn insoweit keine Vereinbarung besteht. Ein unentgeltliches Rechtsgeschäft muss im Gegensatz dazu (ausdrücklich oder stillschweigend) vereinbart sein (OGH 25. 11. 2009, 3 Ob 219/09s).