Die Bundesregierung hat sich bei ihrer Klausursitzung in Graz darauf verständigt, die bereits seit längerer Zeit diskutierte neue Mindestsicherung nun mit 1. 9. 2010 in Kraft treten zu lassen. Um etwaige Doppelgleisigkeiten bei Unterstützungen seitens des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu vermeiden, wurde ebenfalls paktiert, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die Methoden entwickeln soll, um die Leistungen der öffentlichen Hand transparent zu machen. Diese sog. Transparenzdatenbank solle dazu dienen, alle öffentlichen Förderungen, neben sozialen auch jene an Unternehmen oder Kulturinstitutionen, offenzulegen. Es sei allerdings nicht daran gedacht, die gesammelten Daten öffentlich zugänglich zu machen. Nur Behörden und die betroffenen Staatsbürger würden Zugang zu diesen Daten erhalten. Die Arbeitsgruppe soll bis Ende des Jahres beschlussfähige Ergebnisse liefern.