Der Ministerrat hat am 16. 3. 2010 die Regierungsvorlage zur bedarfsorientierten Mindestsicherung beschlossen. Inkrafttreten soll die neue Sozialleistung mit 1. 9. 2010. Dazu bedarf es noch entsprechender Beschlüsse der neun Bundesländer. Ziel der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist es, einerseits die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Sozialhilfesysteme zu vereinheitlichen und anderseits Menschen in Notlagen mit einem Grundeinkommen abzusichern, damit diese ihren Lebensunterhalt (Nahrung, Bekleidung, Miete, Heizung, Strom etc.) abdecken können. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung unterstützt zudem die Bezieher bei der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit durch gezielte Beschäftigungs- und Weiterbildungsinitiativen. Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich an der Ausgleichszulage und beträgt abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge derzeit 744 Euro netto monatlich für Einzelpersonen und 1.116 Euro für Paare. Nähere Informationen zur neuen Mindestsicherung auf der
Internetseite des BMASK.