Die Entscheidung des UFS vom 28. 1. 2009, RV/0428-F/07, wonach Aufwendungen für den Sonderschulbesuch eines zu 100 % behinderten Kindes, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, zusätzlich und ohne Gegenverrechnung mit dem gewährten Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, ist kürzlich vom VwGH mit Erkenntnis vom 2. 2. 2010, 2009/15/0026, bestätigt worden. Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Gerhild Fellner vom UFS Feldkirch in der Rubrik UFS und Höchstgerichte in der Märzausgabe des UFSjournals.