Wie der Hauptverband der Sozialversicherungsträger mitteilt, waren im vergangenen Jahr rund 490.000 Versicherte – Personen mit geringem Einkommen – von der Rezeptgebühr dauernd befreit. Insgesamt sind in der österreichischen Sozialversicherung ca. 8,2 Mio. Menschen als Versicherte bzw. mitversicherte Angehörige anspruchsberechtigt. Anträge auf Befreiung von der Rezeptgebühr können von den Versicherten so wie bisher üblich entweder schriftlich (per Post oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei einem Krankenversicherungsträger gestellt werden. Auf Wunsch wird dem Versicherten über telefonische Anfrage ein Antragsformular und ein Informationsblatt per Post zugesendet. Um diesen Weg zu verkürzen, kann das Antragsformular aber auch im Internet heruntergeladen werden und kann dann ausgefüllt an den zuständigen Krankenversicherungsträger per Post oder per Telefax übermittelt werden.