Berauschende Substanzen verursachen jährlich enorme Kosten durch verminderte Arbeitsleistung, Entgeltfortzahlung im „Krankheitsfall“, Sachschäden udgl. mehr. Sicherheitsrisiken steigen, das Betriebsklima leidet. Wie kann ein Unternehmen der Suchtproblematik in den eigenen Reihen begegnen? Zu denken ist an präventive Beschränkungen bzw. Verbote in Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag, an ernst zu nehmende, effektive Kontrollen, an professionelles Einschreiten der Vorgesetzten im Akutfall, z. B. nach Stufenplan bzw. unter Zuziehung externer Experten und als ultima ratio an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der
März-Ausgabe der ASoK erläutert Mag. Barbara Knallnig, Universitätsassistentin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz sowie FH-Lektorin, die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen entsprechende Maßnahmen gegen Alkohol, Suchtgifte sowie Medikamentenmissbrauch am Arbeitsplatz zulässigerweise ergriffen werden können.