Das große Pendlerpauschale steht – bei einer Wegstrecke von rund 39 km – bereits dann zu, wenn die Fahrtzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel (bei unterstelltem Park-and-ride-System) mehr als dreimal so lange dauert wie die Fahrtzeit mit dem privaten Pkw und 90 Minuten überschreitet (UFS 24. 2. 2010, RV/0394-I/09).