Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat am 22. 3. 2010 eine Erweiterung ihrer
Mindeststandards zu Fremdwährungskrediten (FWK) und zu Krediten mit Tilgungsträgern (TTK) veröffentlicht. Die Mindeststandards sind zwar keine Rechtsverordnung, sondern Empfehlungen der FMA, wie Risiko ordnungsgemäß zu begrenzen ist. Sie stützen sich freilich auf den gesetzlichen Auftrag der FMA, auf das volkswirtschaftliche Interesse und die Finanzmarktstabilität Bedacht zu nehmen. Ziel der Erweiterung ist es, die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten an private Haushalte strengsten Kriterien zu entwerfen. Zusätzlich haben die Banken Strategien zu entwickeln, die bestehenden hohen Volumina aushaftender FWK und TTK vor der Zeit und nachhaltig zu reduzieren. Jede Bank hat ein schriftlich festgelegtes Konzept zur nachhaltigen Verminderung des aushaftenden Volumens zu entwickeln: Die Risikoentwicklung der Kredite ist laufend genau zu überwachen, und die Kunden sind über Möglichkeiten, ihr Risiko zu begrenzen, zu informieren. Die Banken haben auch entsprechende Alternativangebote zu legen. Die Neuvergabe muss an strengste Kriterien geknüpft sein: etwa ein laufendes Einkommen oder ein sonstiger adäquater Erlös in der gleichen Währung, oder aber es handelt sich um vermögende Privatkunden bester Bonität. Die Bank hat sich überdies bei Neuvergaben eine Leitlinie zur Sicherstellung der Refinanzierung zu geben. Fremdwährungskredite dürfen weiters nicht mehr endfällig in Kombination mit einem Tilgungsträger vergeben werden.